In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Bei der Haltung von Pferden gilt::
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des berechtigten Reiters sowie von Reitbeteiligten (sog. Reitbeteiligungen).
• Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Tierhalterrisiko dieser Personen gegen Sie oder gegen die Mitversicherten des Vertrags. Definition Reitbeteiligung: Reitbeteiligungen sind auf eine bestimmte Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die Benutzung des Tieres gegen finanzielle Beteiligung an den Unterhaltskosten des Tieres.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Turnieren und Rennen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training). Gleiches gilt für Distanzund Wanderreiten/-fahrten.
• Mitversichert sind private Fahrten mit Fuhrwerken (zum Beispiel Kutschen, Schlitten) einschließlich der gelegentlichen entoder unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert. Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
• Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter von Fohlen des versicherten Tieres bis zu einem Alter von 18 Monaten. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden und für das Weiderisiko.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an als privater Tierhalter zu privaten Zwecken
− gemieteten Immobilien, wie zum Beispiel Stallungen, Reithallen bzw. Boxen, Weiden und Zäunen, Paddocks, Führund Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien,
• gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern Die Höchstentschädigung dafür ist im
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 10.000 Euro,
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 50.000 Euro und
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme begrenzt.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung und absehbare, regelmäßig wiederkehrende Belastung sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
• gemieteten oder geliehenen beweglichen Reitutensilien, wie zum Beispiel Sattel, Helm, Gerte, Trense, Die Höchstentschädigung hierfür im
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 2.000 Euro,
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 5.000 Euro und
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auf 10.000 Euro begrenzt.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung und absehbare, regelmäßig wiederkehrende Belastung sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der gelegentlichen entoder unentgeltlichen privaten Tätigkeit als Reitlehrer mit einem durch diesen Vertrag erfassten Tier.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder ohne Sattel.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch tierische Ausscheidungen.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen inklusive der Bergungskosten.
• Mitversichert ist die gelegentliche nicht berufliche/nicht gewerbliche Nutzung als Therapiepferd.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Auch wenn es dort von einem fremden Dritten geritten oder geführt wird.
Dokumentversion: 2021.11
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des berechtigten Reiters sowie von Reitbeteiligten (sog. Reitbeteiligungen).
• Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Tierhalterrisiko dieser Personen gegen Sie oder gegen die Mitversicherten des Vertrags. Definition Reitbeteiligung: Reitbeteiligungen sind auf eine bestimmte Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die Benutzung des Tieres gegen finanzielle Beteiligung an den Unterhaltskosten des Tieres.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Turnieren und Rennen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training). Gleiches gilt für Distanzund Wanderreiten/-fahrten.
• Mitversichert sind private Fahrten mit Fuhrwerken (zum Beispiel Kutschen, Schlitten) einschließlich der gelegentlichen entoder unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert. Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
• Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter von Fohlen des versicherten Tieres bis zu einem Alter von 18 Monaten. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden und für das Weiderisiko.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an als privater Tierhalter zu privaten Zwecken
− gemieteten Immobilien, wie zum Beispiel Stallungen, Reithallen bzw. Boxen, Weiden und Zäunen, Paddocks, Führund Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien,
• gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern Die Höchstentschädigung dafür ist im
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 10.000 Euro,
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 50.000 Euro und
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme begrenzt.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung und absehbare, regelmäßig wiederkehrende Belastung sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
• gemieteten oder geliehenen beweglichen Reitutensilien, wie zum Beispiel Sattel, Helm, Gerte, Trense, Die Höchstentschädigung hierfür im
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 2.000 Euro,
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 5.000 Euro und
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auf 10.000 Euro begrenzt.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung und absehbare, regelmäßig wiederkehrende Belastung sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der gelegentlichen entoder unentgeltlichen privaten Tätigkeit als Reitlehrer mit einem durch diesen Vertrag erfassten Tier.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder ohne Sattel.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch tierische Ausscheidungen.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen inklusive der Bergungskosten.
• Mitversichert ist die gelegentliche nicht berufliche/nicht gewerbliche Nutzung als Therapiepferd.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Auch wenn es dort von einem fremden Dritten geritten oder geführt wird.
Dokumentversion: 2021.11