In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko):
Versichert ist, sofern vereinbart, im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht
• als Hundehalter und/oder
• als Halter von Reitund Zugtieren (zum Beispiel Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.)
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert ist, sofern vereinbart, im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht
• als Hundehalter und/oder
• als Halter von Reitund Zugtieren (zum Beispiel Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.)
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht.
Dokumentversion: 2021.11