In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse):
regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
Soweit 6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in 6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (zum Beispiel 4 Leistungen der Versicherung oder 7 Allgemeine Ausschlüsse).
Dokumentversion: 2021.11
regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
Soweit 6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in 6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (zum Beispiel 4 Leistungen der Versicherung oder 7 Allgemeine Ausschlüsse).
Dokumentversion: 2021.11