In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Bei der Haltung von Hunden gilt::
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter von Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 18 Monaten. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.
• Mitversichert ist die Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen, Hundeschauen, Turnieren und Rennen (zum Beispiel Agility) sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb/-schlaufe.
• Mitversichert sind private Fahrten mit Fuhrwerken (zum Beispiel Kutschen, Schlitten) einschließlich der gelegentlichen entoder unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert. Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
• Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an als privater Tierhalter zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Hundeanhängern. Die Höchstentschädigung ist im
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 5.000 Euro,
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 10.000 Euro und
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme
• begrenzt. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung und absehbarer, regelmäßig wiederkehrender Belastung sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
• Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch das Tier an zu privaten Zwecken von Ihnen als Hundehalter gemieteten oder geliehenen Pkw (nicht Leasingfahrzeuge).
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule sowie an Figuranten (Scheinverbrechern).
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch tierische Ausscheidungen.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen inklusive der Bergungskosten.
• Mitversichert gilt auch die gelegentliche nicht berufliche/nicht gewerbliche Nutzung
− als Therapieoder Besuchshund,
− als Rettungsoder Suchhund,
− bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.
• Eingeschlossen ist die eigene Verwendung oder Überlassung an Dritte inklusive deren gesetzlicher Haftpflicht für das Tier.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht, wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Auch wenn es von einem Dritten geführt wird.
Dokumentversion: 2021.11
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter von Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 18 Monaten. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden.
• Mitversichert ist die Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen, Hundeschauen, Turnieren und Rennen (zum Beispiel Agility) sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb/-schlaufe.
• Mitversichert sind private Fahrten mit Fuhrwerken (zum Beispiel Kutschen, Schlitten) einschließlich der gelegentlichen entoder unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert. Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
• Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an als privater Tierhalter zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Hundeanhängern. Die Höchstentschädigung ist im
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 5.000 Euro,
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 10.000 Euro und
− im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme
• begrenzt. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung und absehbarer, regelmäßig wiederkehrender Belastung sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
• Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch das Tier an zu privaten Zwecken von Ihnen als Hundehalter gemieteten oder geliehenen Pkw (nicht Leasingfahrzeuge).
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule sowie an Figuranten (Scheinverbrechern).
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch tierische Ausscheidungen.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen inklusive der Bergungskosten.
• Mitversichert gilt auch die gelegentliche nicht berufliche/nicht gewerbliche Nutzung
− als Therapieoder Besuchshund,
− als Rettungsoder Suchhund,
− bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.
• Eingeschlossen ist die eigene Verwendung oder Überlassung an Dritte inklusive deren gesetzlicher Haftpflicht für das Tier.
• Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht, wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Auch wenn es von einem Dritten geführt wird.
Dokumentversion: 2021.11