In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt im Tarif Premium folgendes für Was ist versichert?:
Der Versicherungsschutz umfasst:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche einschließlich Unterlassungsansprüche
aa) wegen Schädigung der „E-Reputation“ Ihres Unternehmens:
Als Schädigung der „E-Reputation“ gilt die Rufschädigung Ihres Unternehmens, zum Beispiel durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung mithilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen. (Zum Beispiel: Sie werden auf einem Bewertungsportal unsachlich bewertet und wollen den Eintrag löschen lassen.)
bb) wegen Identitätsmissbrauchs:
Als „Identitätsmissbrauch“ bezeichnet wird die ungenehmigte Verwendung von Identifizierungselemente (zum Beispiel: Postadresse, Telefonnummer, Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Kfz-Schein, Bankverbindungsdaten) oder Identitätsauthentifizierungselementen (zum Beispiel: Benutzername, Login-Daten, Passwörter, IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Kreditkartendaten) Ihres Unternehmens durch einen Dritten mit dem Ziel, eine Ihr Unternehmen schädigende Betrugshandlung zu begehen, zum Beispiel Erlangung von Kredit unter falschem Namen.
cc) wegen Missbrauchs von Zahlungsmitteln:
zum Beispiel Kreditkarten, „elektronisches Geld“;
zum Beispiel Nutzung von Kreditkartendaten durch Dritte im Internet für Onlineeinkäufe.
dd) wegen datenschutzrechtlichen Pflichtverletzungen.
Ausnahme: Die Schadenersatzansprüche beruhen auf einer Vertragsverletzung.
b) Arbeits-Rechtsschutz
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus
• Arbeitsverhältnissen,
• öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche, wenn Auslöser des Streitfalls ein Internetbeitrag ist (Beispiel: Aufgrund einer angeblich rufschädigenden Äußerung eines Ihrer Mitarbeiterin einem sozialen Netzwerk sprechen Sie eine Abmahnung aus).
Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen kein Versicherungsfall im Sinne von ) 4 Absatz 7 d ARB vor, übernehmen wir im Einzelfall Anwaltskosten bis zu 7./// Euro.
c) Aktiver Straf-Rechtsschutz
für die anwaltliche Tätigkeit, wenn Sie eine Strafanzeige wegen Schädigung der „E-Reputation“ (siehe ) 2 a aa) Ihres Unternehmens oder wegen Identitätsmissbrauchs (siehe ) 2 a bb) erstatten wollen; die Versicherungssumme ist auf insgesamt 7./// Euro je Kalenderjahr begrenzt.
d) Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen
für ein anwaltliches Beratungsgespräch zu einer Abmahnung, die Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten haben. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, übernehmen wir die anfallende gesetzliche Vergütung sowie entstehende Gerichtskosten für alle in einem Kalenderjahr gemeldeten Fälle bis maximal 7/./// Euro.
e) Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstößen
für ein anwaltliches Beratungsgespräch zur Abwehr oder Geltendmachung von Schadenersatzund Unterlassungsansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht mit Ausnahme des Kartellrechts (dies gilt abweichend von ) , Absatz 2 e).
Der Ausschluss gemäß ) , Absatz 2 d gilt nicht, wenn Sie oder ihr Gegner der jeweilige Rechteinhaber sind. (Beispiel: Sie bieten Schmuck zum Verkauf an und sollen hierbei die Markenrechte Ihres namha(en Gegners verletzt haben)
Ab wann haben Sie Anspruch auf Versicherungsschutz?
• Wenn Sie Schadenersatzund Unterlassungsansprüche abwehren wollen, ist Versicherungsfall der Zeitpunkt, in dem Sie erstmals auf Unterlassung oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
• Wenn Sie Schadenersatzund Unterlassungsansprüche geltend machen wollen, ist Versicherungsfall der Zeitpunkt, in dem der Gegner gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, beträgt die Versicherungssumme je Versicherungsfall maximal +./// Euro.
f) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskrä(ig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Stra(at, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.)
g) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit in Bezug auf datenschutzrechtliche Pflichtverstöße vorgeworfen wird.
h) Verwaltungs-Rechtsschutz
um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Maßnahmen und Anordnungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden wahrzunehmen.
i) Daten-Rechtsschutz
um Ansprüche Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO EU) sowie Datenschutz-Regelungen in anderen deutschen Gesetzen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung personenbezogener Daten, die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonstiger Selbstständiger verarbeitet hat oder hat verarbeiten lassen, und Unterlassung abzuwehren um Unterlassungsansprüche seitens Verbraucherverbänden und anderen nach Unterlassungsklagegesetz (U-KLaG) berechtigten Stellen abzuwehren.
j) Erstellung der Datenschutzerklärung nach DSGVO und BDSG
für die Erstellung einer standardisierten Datenschutzerklärung benennen wir Ihnen einen spezialisierten Dienstleister bzw., soweit dies gesetzlich erforderlich ist, einen Rechtsanwalt. Hierfür übernehmen wir einmalig während der Vertragsdauer Ihres Rechtsschutzvertrags nach ) 8 ARB Kosten bis zu +// Euro.
k) Webcheck
wir stellen Ihnen einen schnellen und einfachen Zugang über unser Internetportal für eine rechtliche Prüfung der Homepage des versicherten Unternehmens zur Verfügung. Hierfür erstatten wir einmalig pro Kalenderjahr Kosten bis 7// Euro.
Gegenstand der Prüfung ist:
• die Übereinstimmung von Impressum und Datenschutzbelehrung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) oder Datenschutz-Regelungen in anderen deutschen Gesetzen, mit dem Telemediengesetz und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung;
• die Vereinbarkeit von Widerrufsund Rückgaberechtsbelehrung mit )) ,72 ff. BGB;
• die Verletzung von Namensund Kennzeichnungsrechten der Domain;
• Ha(ungsrisiken wegen Verlinkung zu externen Seiten.
l) Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Cyber-Policen
um Ihre rechtlichen Interessen aus Ihren gewerblichen Versicherungsverträgen über Cyber-Risiken wahrzunehmen.
m) ARAG JuraTel®
wir stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen Ihnen deutschsprachige Anwälte für eine telefonische Erstberatung im jeweiligen Landesrecht zur Verfügung. Dies gilt zurzeit für die in der Sonderbedingung 7/ aufgeführten Länder.
Wir übernehmen je Beratungsleistung (Rat oder Auskun() die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts
• in Deutschland im Umfang des ) + Absatz 7a ARB
• im Ausland bis zu maximal 2+/ Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Erstberatungen jedoch nicht mehr als +// Euro.
n) Reputations-Check
Wir lassen das Netz für Ihr versichertes Unternehmen nach rufschädigenden Inhalten durchsuchen. Kompromittierende Fotos oder sensible Daten auf als kritisch eingestuften Websites werden von Experten auf Wunsch gelöscht. Wir benennen Ihnen hierfür einen spezialisierten Dienstleister. Dessen Kosten übernehmen wir bis zu 7// Euro je Prüfung, insgesamt bis zu 7./// Euro je Kalenderjahr.
Dokumentversion: 2024.01
Der Versicherungsschutz umfasst:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche einschließlich Unterlassungsansprüche
aa) wegen Schädigung der „E-Reputation“ Ihres Unternehmens:
Als Schädigung der „E-Reputation“ gilt die Rufschädigung Ihres Unternehmens, zum Beispiel durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung mithilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen. (Zum Beispiel: Sie werden auf einem Bewertungsportal unsachlich bewertet und wollen den Eintrag löschen lassen.)
bb) wegen Identitätsmissbrauchs:
Als „Identitätsmissbrauch“ bezeichnet wird die ungenehmigte Verwendung von Identifizierungselemente (zum Beispiel: Postadresse, Telefonnummer, Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Kfz-Schein, Bankverbindungsdaten) oder Identitätsauthentifizierungselementen (zum Beispiel: Benutzername, Login-Daten, Passwörter, IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Kreditkartendaten) Ihres Unternehmens durch einen Dritten mit dem Ziel, eine Ihr Unternehmen schädigende Betrugshandlung zu begehen, zum Beispiel Erlangung von Kredit unter falschem Namen.
cc) wegen Missbrauchs von Zahlungsmitteln:
zum Beispiel Kreditkarten, „elektronisches Geld“;
zum Beispiel Nutzung von Kreditkartendaten durch Dritte im Internet für Onlineeinkäufe.
dd) wegen datenschutzrechtlichen Pflichtverletzungen.
Ausnahme: Die Schadenersatzansprüche beruhen auf einer Vertragsverletzung.
b) Arbeits-Rechtsschutz
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus
• Arbeitsverhältnissen,
• öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche, wenn Auslöser des Streitfalls ein Internetbeitrag ist (Beispiel: Aufgrund einer angeblich rufschädigenden Äußerung eines Ihrer Mitarbeiterin einem sozialen Netzwerk sprechen Sie eine Abmahnung aus).
Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen kein Versicherungsfall im Sinne von ) 4 Absatz 7 d ARB vor, übernehmen wir im Einzelfall Anwaltskosten bis zu 7./// Euro.
c) Aktiver Straf-Rechtsschutz
für die anwaltliche Tätigkeit, wenn Sie eine Strafanzeige wegen Schädigung der „E-Reputation“ (siehe ) 2 a aa) Ihres Unternehmens oder wegen Identitätsmissbrauchs (siehe ) 2 a bb) erstatten wollen; die Versicherungssumme ist auf insgesamt 7./// Euro je Kalenderjahr begrenzt.
d) Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen
für ein anwaltliches Beratungsgespräch zu einer Abmahnung, die Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten haben. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, übernehmen wir die anfallende gesetzliche Vergütung sowie entstehende Gerichtskosten für alle in einem Kalenderjahr gemeldeten Fälle bis maximal 7/./// Euro.
e) Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstößen
für ein anwaltliches Beratungsgespräch zur Abwehr oder Geltendmachung von Schadenersatzund Unterlassungsansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht mit Ausnahme des Kartellrechts (dies gilt abweichend von ) , Absatz 2 e).
Der Ausschluss gemäß ) , Absatz 2 d gilt nicht, wenn Sie oder ihr Gegner der jeweilige Rechteinhaber sind. (Beispiel: Sie bieten Schmuck zum Verkauf an und sollen hierbei die Markenrechte Ihres namha(en Gegners verletzt haben)
Ab wann haben Sie Anspruch auf Versicherungsschutz?
• Wenn Sie Schadenersatzund Unterlassungsansprüche abwehren wollen, ist Versicherungsfall der Zeitpunkt, in dem Sie erstmals auf Unterlassung oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
• Wenn Sie Schadenersatzund Unterlassungsansprüche geltend machen wollen, ist Versicherungsfall der Zeitpunkt, in dem der Gegner gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, beträgt die Versicherungssumme je Versicherungsfall maximal +./// Euro.
f) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskrä(ig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Stra(at, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.)
g) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit in Bezug auf datenschutzrechtliche Pflichtverstöße vorgeworfen wird.
h) Verwaltungs-Rechtsschutz
um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Maßnahmen und Anordnungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden wahrzunehmen.
i) Daten-Rechtsschutz
um Ansprüche Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO EU) sowie Datenschutz-Regelungen in anderen deutschen Gesetzen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung personenbezogener Daten, die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonstiger Selbstständiger verarbeitet hat oder hat verarbeiten lassen, und Unterlassung abzuwehren um Unterlassungsansprüche seitens Verbraucherverbänden und anderen nach Unterlassungsklagegesetz (U-KLaG) berechtigten Stellen abzuwehren.
j) Erstellung der Datenschutzerklärung nach DSGVO und BDSG
für die Erstellung einer standardisierten Datenschutzerklärung benennen wir Ihnen einen spezialisierten Dienstleister bzw., soweit dies gesetzlich erforderlich ist, einen Rechtsanwalt. Hierfür übernehmen wir einmalig während der Vertragsdauer Ihres Rechtsschutzvertrags nach ) 8 ARB Kosten bis zu +// Euro.
k) Webcheck
wir stellen Ihnen einen schnellen und einfachen Zugang über unser Internetportal für eine rechtliche Prüfung der Homepage des versicherten Unternehmens zur Verfügung. Hierfür erstatten wir einmalig pro Kalenderjahr Kosten bis 7// Euro.
Gegenstand der Prüfung ist:
• die Übereinstimmung von Impressum und Datenschutzbelehrung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) oder Datenschutz-Regelungen in anderen deutschen Gesetzen, mit dem Telemediengesetz und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung;
• die Vereinbarkeit von Widerrufsund Rückgaberechtsbelehrung mit )) ,72 ff. BGB;
• die Verletzung von Namensund Kennzeichnungsrechten der Domain;
• Ha(ungsrisiken wegen Verlinkung zu externen Seiten.
l) Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Cyber-Policen
um Ihre rechtlichen Interessen aus Ihren gewerblichen Versicherungsverträgen über Cyber-Risiken wahrzunehmen.
m) ARAG JuraTel®
wir stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen Ihnen deutschsprachige Anwälte für eine telefonische Erstberatung im jeweiligen Landesrecht zur Verfügung. Dies gilt zurzeit für die in der Sonderbedingung 7/ aufgeführten Länder.
Wir übernehmen je Beratungsleistung (Rat oder Auskun() die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts
• in Deutschland im Umfang des ) + Absatz 7a ARB
• im Ausland bis zu maximal 2+/ Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Erstberatungen jedoch nicht mehr als +// Euro.
n) Reputations-Check
Wir lassen das Netz für Ihr versichertes Unternehmen nach rufschädigenden Inhalten durchsuchen. Kompromittierende Fotos oder sensible Daten auf als kritisch eingestuften Websites werden von Experten auf Wunsch gelöscht. Wir benennen Ihnen hierfür einen spezialisierten Dienstleister. Dessen Kosten übernehmen wir bis zu 7// Euro je Prüfung, insgesamt bis zu 7./// Euro je Kalenderjahr.
Dokumentversion: 2024.01