Die Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung im Tarif Premium bietet Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in bestimmten Gebieten zuständig ist – dazu zählen Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren.
Hier gilt Ihr Versicherungsschutz:
Ihr Versicherungsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- auf den Kanarischen Inseln
- auf Madeira
- auf den Azoren
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen in einem der genannten Gebiete verfolgen und dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist oder wäre. Dazu gehören Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren.
Wann greift der Versicherungsschutz in diesen Gebieten?
Er gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in diesen Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.
Sind die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren mitversichert?
Ja, die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren zählen ausdrücklich zu den Gebieten, in denen der Versicherungsschutz gilt.
Gilt der Schutz auch am Mittelmeer?
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeers.