In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung im Tarif Premium besteht der Versicherungsschutz für Sie beziehungsweise Ihren gesetzlichen Vertreter. Zusätzlich sind die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter mitversichert, soweit sie beruflich im versicherten Betrieb für Sie tätig sind.
Wer ist versichert?
- a) Der Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren gesetzlichen Vertreter.
- b) Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt für Sie selbst und Ihren gesetzlichen Vertreter. Darüber hinaus sind auch Ihre Mitarbeiter erfasst – allerdings nur dann, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie im versicherten Betrieb handeln. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Für wen besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren gesetzlichen Vertreter.
Sind Mitarbeiter mitversichert?
Ja, mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.
Unter welcher Bedingung gilt der Schutz für Mitarbeiter?
Der Schutz gilt für Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.
Ist der gesetzliche Vertreter eingeschlossen?
Ja, der Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren gesetzlichen Vertreter.