In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung bestimmt sich der örtliche Geltungsbereich nach § 6 Absatz 7 ARB. Hier erfahren Sie, in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz räumlich gilt und welche Regelung dabei keine Anwendung findet.
Versicherungsschutz besteht im Geltungsbereich nach § 6 Absatz 7 ARB.
§ 6 Absatz 2 ARB findet keine Anwendung.
Dokumentversion: 2024.01
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt räumlich in dem Bereich, der in § 6 Absatz 7 ARB festgelegt ist. Die abweichende Regelung des § 6 Absatz 2 ARB kommt dabei nicht zur Anwendung.
Häufige Fragen
Nach welcher Regelung richtet sich der örtliche Geltungsbereich?
Der Versicherungsschutz besteht im Geltungsbereich nach § 6 Absatz 7 ARB.
Gilt § 6 Absatz 2 ARB für den Geltungsbereich?
Nein, § 6 Absatz 2 ARB findet keine Anwendung.
Wo besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht in dem Geltungsbereich, der nach § 6 Absatz 7 ARB festgelegt ist.