In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung ist geregelt, welche zusätzlichen Bestimmungen der ARB neben der bereits genannten Regelung anzuwenden sind – inklusive der einbezogenen Paragrafen und Absätze sowie der ausdrücklich ausgenommenen Teile.
Anzuwendende Bestimmungen:
Über die vorstehend genannte Regelung des ) + ARB hinaus gelten die folgenden Bestimmungen:
- )) 7, 2, , mit Ausnahme des Absatzes 2 a und b,
- ) 4 Absätze 2 und ,,
- )) . bis 74 und 76 bis 2/ ARB.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Für die Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gelten neben der zuvor erwähnten Regelung zusätzlich weitere Bestimmungen der ARB. Dabei sind bestimmte Paragrafen und Absätze einbezogen, während einzelne Teile ausdrücklich ausgenommen sind.
Häufige Fragen
Welche Bestimmungen gelten zusätzlich?
Über die vorstehend genannte Regelung des ) + ARB hinaus gelten die )) 7, 2, , (mit Ausnahme des Absatzes 2 a und b), der ) 4 Absätze 2 und ,, sowie die )) . bis 74 und 76 bis 2/ ARB.
Gibt es Ausnahmen bei den anzuwendenden Bestimmungen?
Ja, ausgenommen ist der Absatz 2 a und b.
Wo sind diese Bestimmungen geregelt?
Die Bestimmungen ergeben sich aus den ARB der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung.