In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung besteht Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer in Ausübung Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen Tätigkeit.
In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt für Versicherungsnehmer folgendes:
- Versichert sind Sie in Ausübung Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen Tätigkeit.
Dokumentversion: 2024.01
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer genießen Sie den Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit, die in Ihrem Versicherungsschein ausdrücklich benannt ist. Maßgeblich ist also, was dort als Ihre Tätigkeit eingetragen wurde.
Häufige Fragen
Wer ist als Versicherungsnehmer versichert?
Versichert sind Sie in Ausübung Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen Tätigkeit.
Für welche Tätigkeit gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für die selbstständige Tätigkeit, die im Versicherungsschein bezeichnet ist.
Wo ist festgelegt, welche Tätigkeit versichert ist?
Die versicherte selbstständige Tätigkeit ist im Versicherungsschein bezeichnet.