In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Wann beginnt der Versicherungsschutz?:
(7) Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Ablauf von sechs Monaten ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
(2) Bei einer Erhöhung der monatlichen Leistung beginnt der Versicherungsschutz für den Betrag, der die bisherige monatliche Leistung übersteigt, erst nach Ablauf von sechs Monaten ab dem im Nachtrag genannten Änderungsdatum.
Dokumentversion: 2024.01
(7) Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Ablauf von sechs Monaten ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
(2) Bei einer Erhöhung der monatlichen Leistung beginnt der Versicherungsschutz für den Betrag, der die bisherige monatliche Leistung übersteigt, erst nach Ablauf von sechs Monaten ab dem im Nachtrag genannten Änderungsdatum.
Dokumentversion: 2024.01