In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Ab wann, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum werden Leistungen erbracht?:
Die Leistung wird für jeden Versicherungsfall während der Dauer des jeweiligen Anspruchs auf Arbeitslosengeld für höchstens 27 Monate erbracht, wenn Ihr Anspruch auf Leistung nicht vorher aus einem der folgenden Gründe endet:
a) Beendigung der Arbeitslosigkeit. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis (abweichend von ) , Absatz 2 ist hiermit jede entgeltliche Tätigkeit gemeint) oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Der Anspruch endet selbst dann mit Beendigung der Arbeitslosigkeit, wenn Sie weiterhin Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten (zum Beispiel in Form eines Gründungszuschusses).
b) Beginn des ausschließlichen Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere von Grundsicherung für Arbeitslose (zum Beispiel. ALG II) oder anderer staatlicher Leistungen, die eine Berücksichtigung Ihres Vermögens und Einkommens zum Gegenstand haben.
c) Sie sind nicht mehr bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Dokumentversion: 2024.01
Die Leistung wird für jeden Versicherungsfall während der Dauer des jeweiligen Anspruchs auf Arbeitslosengeld für höchstens 27 Monate erbracht, wenn Ihr Anspruch auf Leistung nicht vorher aus einem der folgenden Gründe endet:
a) Beendigung der Arbeitslosigkeit. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis (abweichend von ) , Absatz 2 ist hiermit jede entgeltliche Tätigkeit gemeint) oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Der Anspruch endet selbst dann mit Beendigung der Arbeitslosigkeit, wenn Sie weiterhin Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten (zum Beispiel in Form eines Gründungszuschusses).
b) Beginn des ausschließlichen Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere von Grundsicherung für Arbeitslose (zum Beispiel. ALG II) oder anderer staatlicher Leistungen, die eine Berücksichtigung Ihres Vermögens und Einkommens zum Gegenstand haben.
c) Sie sind nicht mehr bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Dokumentversion: 2024.01