In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Wann endet der Versicherungsschutz?:
In Erweiterung zu ) 8 ARB endet der Versicherungsschutz
(7) mit Beendigung des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen ()) 26, 26 b bzw. 26 p) und/oder des Zusatzbausteins ARAG Arbeitslosen-Schutz, spätestens jedoch zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Sie das 6.. Lebensjahr vollendet haben,
(2) sobald Sie Ihr versichertes Arbeitsverhältnis aufgrund von Ruhestand oder Vorruhestand beenden, (,) wenn Sie voll erwerbsgemindert im Sinne der Sozialgesetzgebung werden oder
(4) mit Ihrem Tod.
Dokumentversion: 2024.01
In Erweiterung zu ) 8 ARB endet der Versicherungsschutz
(7) mit Beendigung des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen ()) 26, 26 b bzw. 26 p) und/oder des Zusatzbausteins ARAG Arbeitslosen-Schutz, spätestens jedoch zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Sie das 6.. Lebensjahr vollendet haben,
(2) sobald Sie Ihr versichertes Arbeitsverhältnis aufgrund von Ruhestand oder Vorruhestand beenden, (,) wenn Sie voll erwerbsgemindert im Sinne der Sozialgesetzgebung werden oder
(4) mit Ihrem Tod.
Dokumentversion: 2024.01