In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz?:
(7) Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Ihr Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten und der als Hauptwohnung bei der Meldebehörde gemeldet ist.
Ihr gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich dort, wo Sie sich unter Umständen aufhalten, die erkennen lassen, dass Sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilen (vergleiche zum Beispiel ) ,/ Absatz , Satz 2 Sozialgesetzbuch I). Es ist damit eine gewisse Dauerha(igkeit des Aufenthalts vorausgesetzt, der an diesem Ort jedoch nicht unbefristet geplant sein muss.
(2) Sie sind in dem versicherten Arbeitsverhältnis beschä(igt (befristet oder unbefristet).
Ein Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn Sie aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags bei Ihrem Arbeitgeber in abhängiger und weisungsgebundener Weise beschä(igt sind. Außerdem handelt es sich um ein Versicherungspflichtverhältnis nach dem Sozialgesetzbuch III. Dieses liegt vor, wenn es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um ein entgeltliches Beschä(igungsverhältnis handelt, das nicht aufgrund von Geringfügigkeit oder aus sonstigen Gründen versicherungsfrei im Sinne von )) 2., 28 Sozialgesetzbuch III ist.
(,) Sie haben uns im Antrag oder in einem Änderungsantrag Ihren Arbeitgeber mitgeteilt und wir haben diesen mit dem Versicherungsschein oder in einem Nachtrag zum Versicherungsschein bestätigt (versichertes Arbeitsverhältnis).
(4) Dieses versicherte Arbeitsverhältnis
a) unterliegt deutschem Recht,
b) dauert bis unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls an,
c) weist ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 7./// Euro aus,
d) sieht eine Wochenarbeitszeit von mindestens 7+ Stunden vor,
e) ist kein Ausbildungs-, Probearbeitsoder Saisonarbeitsverhältnis,
f) besteht nicht mit Ihrem Ehegatten, Lebenspartner, mit einem mit Ihnen in häuslicher Gemeinscha( lebenden Lebensgefährten oder mit einem Verwandten oder mit einem Unternehmen, bei dem eine der vorgenannten Personen oder Sie auch nur Mitgesellscha(er sind.
Ein Ausbildungsverhältnis im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn Sie im Rahmen einer beruflichen Ausbildung oder einer Weiterbildung beschä(igt sind oder im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden. Ein Ausbildungsverhältnis liegt auch dann vor, wenn Sie an einem dualen Studiengang teilnehmen.
Ein Probearbeitsverhältnis im Sinne dieser Versicherungsbedingungen ist ein lediglich auf die Dauer der Probezeit befristetes Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer zum Zweck der Eignungsfeststellung eingestellt wurde (zum Beispiel Einfühlungsarbeitsverhältnis). Dazu zählt nicht die innerhalb eines Arbeitsverhältnisses vorgeschaltete Probezeit. Ein Saisonarbeitsverhältnis im Sinne dieser Versicherungsbedingungen ist ein Arbeitsverhältnis, das zum Zwecke der Erfüllung einer jahreszeitlich bedingten Arbeit geschlossen wird (zum Beispiel jahreszeitbedingte Tätigkeiten wie Erntehelfer, Eisverkäufer etc.), unabhängig davon, ob es unbefristet oder befristet abgeschlossen wurde.
Dokumentversion: 2024.01
(7) Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Ihr Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten und der als Hauptwohnung bei der Meldebehörde gemeldet ist.
Ihr gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich dort, wo Sie sich unter Umständen aufhalten, die erkennen lassen, dass Sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilen (vergleiche zum Beispiel ) ,/ Absatz , Satz 2 Sozialgesetzbuch I). Es ist damit eine gewisse Dauerha(igkeit des Aufenthalts vorausgesetzt, der an diesem Ort jedoch nicht unbefristet geplant sein muss.
(2) Sie sind in dem versicherten Arbeitsverhältnis beschä(igt (befristet oder unbefristet).
Ein Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn Sie aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags bei Ihrem Arbeitgeber in abhängiger und weisungsgebundener Weise beschä(igt sind. Außerdem handelt es sich um ein Versicherungspflichtverhältnis nach dem Sozialgesetzbuch III. Dieses liegt vor, wenn es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um ein entgeltliches Beschä(igungsverhältnis handelt, das nicht aufgrund von Geringfügigkeit oder aus sonstigen Gründen versicherungsfrei im Sinne von )) 2., 28 Sozialgesetzbuch III ist.
(,) Sie haben uns im Antrag oder in einem Änderungsantrag Ihren Arbeitgeber mitgeteilt und wir haben diesen mit dem Versicherungsschein oder in einem Nachtrag zum Versicherungsschein bestätigt (versichertes Arbeitsverhältnis).
(4) Dieses versicherte Arbeitsverhältnis
a) unterliegt deutschem Recht,
b) dauert bis unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls an,
c) weist ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 7./// Euro aus,
d) sieht eine Wochenarbeitszeit von mindestens 7+ Stunden vor,
e) ist kein Ausbildungs-, Probearbeitsoder Saisonarbeitsverhältnis,
f) besteht nicht mit Ihrem Ehegatten, Lebenspartner, mit einem mit Ihnen in häuslicher Gemeinscha( lebenden Lebensgefährten oder mit einem Verwandten oder mit einem Unternehmen, bei dem eine der vorgenannten Personen oder Sie auch nur Mitgesellscha(er sind.
Ein Ausbildungsverhältnis im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn Sie im Rahmen einer beruflichen Ausbildung oder einer Weiterbildung beschä(igt sind oder im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden. Ein Ausbildungsverhältnis liegt auch dann vor, wenn Sie an einem dualen Studiengang teilnehmen.
Ein Probearbeitsverhältnis im Sinne dieser Versicherungsbedingungen ist ein lediglich auf die Dauer der Probezeit befristetes Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer zum Zweck der Eignungsfeststellung eingestellt wurde (zum Beispiel Einfühlungsarbeitsverhältnis). Dazu zählt nicht die innerhalb eines Arbeitsverhältnisses vorgeschaltete Probezeit. Ein Saisonarbeitsverhältnis im Sinne dieser Versicherungsbedingungen ist ein Arbeitsverhältnis, das zum Zwecke der Erfüllung einer jahreszeitlich bedingten Arbeit geschlossen wird (zum Beispiel jahreszeitbedingte Tätigkeiten wie Erntehelfer, Eisverkäufer etc.), unabhängig davon, ob es unbefristet oder befristet abgeschlossen wurde.
Dokumentversion: 2024.01