Wer in der Unfallversicherung der ARAG für eine Person mehrere Verträge abgeschlossen hat, sollte das Einzelkumulrisiko kennen: Für alle Unfallversicherungen dieser Person zusammen gilt eine Höchstentschädigung von 1.750.000 Euro. Erfahren Sie hier, wie diese Obergrenze bei mehrfachem Versicherungsschutz wirkt.
In der Unfallversicherung der ARAG gilt folgendes für das Einzelkumulrisiko:
Besteht für eine versicherte Person bei uns weiterer Unfallversicherungsschutz, so gilt für diese Person eine Höchstentschädigung von 1.750.000 Euro für alle Versicherungen zusammen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person über mehrere Unfallversicherungen beim selben Versicherer abgesichert ist, werden die Leistungen nicht unbegrenzt addiert. Für alle diese Verträge zusammen gibt es eine gemeinsame Obergrenze für die Entschädigung.
Häufige Fragen
Was ist das Einzelkumulrisiko in der Unfallversicherung?
Es beschreibt den Fall, dass für eine versicherte Person bei der ARAG weiterer Unfallversicherungsschutz besteht. Für diese Person gilt dann eine gemeinsame Höchstentschädigung für alle Versicherungen zusammen.
Wie hoch ist die Höchstentschädigung?
Die Höchstentschädigung beträgt 1.750.000 Euro für alle Versicherungen zusammen.
Gilt die Grenze pro Vertrag oder für alle Verträge zusammen?
Die Grenze von 1.750.000 Euro gilt für alle Unfallversicherungen der betreffenden Person zusammen.
Wann greift diese Regelung?
Sie greift, wenn für eine versicherte Person bei der ARAG weiterer Unfallversicherungsschutz besteht.
Dokumentversion: 2016.01