Bei der Unfallversicherung der ARAG sollen Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder die zuständige Geschäftsstelle gerichtet werden. Zudem müssen Sie Änderungen Ihrer Anschrift mitteilen – andernfalls gilt eine per Einschreiben versandte Erklärung drei Tage nach Absendung als zugegangen.
16.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
16.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes:
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen möchten, wenden Sie sich an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Damit wichtige Post Sie erreicht, sollten Sie Änderungen Ihrer Anschrift und Ihres Namens rechtzeitig weitergeben. Andernfalls kann eine per Einschreiben verschickte Erklärung schon nach kurzer Zeit als bei Ihnen angekommen gelten, auch wenn Sie sie nicht erhalten haben.
Häufige Fragen
An wen soll ich Anzeigen oder Erklärungen richten?
An die Hauptverwaltung oder an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
Woran erkenne ich meine zuständige Geschäftsstelle?
Welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Muss ich eine Änderung meiner Anschrift mitteilen?
Ja. Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie dem Versicherer mitteilen.
Was passiert, wenn ich eine Anschriftänderung nicht mitteile?
Möchte der Versicherer Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben, gilt diese drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde. Das gilt auch, wenn Sie eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Dokumentversion: 2016.01