Die Unfallversicherung der ARAG bietet mit der Leistungsgarantie eine klare Zusicherung: Die zugrunde liegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den GDV-Musterbedingungen vom März 2014 (AUB 2014) ab.
ARAG-Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen:
Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen und Besonderen Bedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen vom März 2014 (AUB 2014) abweichen.
Dokumentversion: 2016.01
Was bedeutet das konkret?
Die ARAG stellt sicher, dass ihre Bedingungen im Vergleich zu den Musterbedingungen des GDV nur Regelungen enthalten, die für Sie als versicherte Person günstiger sind. Nachteilige Abweichungen von diesem Branchenstandard sind damit ausgeschlossen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was garantiert die ARAG mit der Leistungsgarantie?
Die ARAG garantiert, dass die zugrunde liegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den GDV-Musterbedingungen abweichen.
Auf welche Musterbedingungen bezieht sich die Garantie?
Auf die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen vom März 2014 (AUB 2014).
Können die Bedingungen auch zu meinem Nachteil abweichen?
Nein. Die Abweichungen von den GDV-Musterbedingungen erfolgen ausschließlich zu Ihrem Vorteil.
Welche Bedingungen sind von der Garantie umfasst?
Die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen und die Besonderen Bedingungen.