Die Unfallversicherung der ARAG bietet weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person. Erklärt werden der allgemeine und der erweiterte Unfallbegriff sowie mögliche Einschränkungen der Leistungspflicht.
1.1 Versicherungsschutz bei Unfällen
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
1.2 Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
- weltweit und
- rund um die Uhr.
1.3 Allgemeiner Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
- plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
1.4 Erweiterter Unfallbegriff
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder Wirbelsäule verrenkt.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
1.5 Einschränkung unserer Leistungspflicht
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 4).
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung greift bei Unfällen der versicherten Person – und zwar weltweit und zu jeder Tages- und Nachtzeit, solange der Vertrag wirksam ist. Als Unfall gilt grundsätzlich ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung eingeschlossen. In einigen Fällen kann die Leistung jedoch entfallen oder eingeschränkt sein.
Häufige Fragen
Wo und wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr.
Was gilt als Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Sind auch Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung versichert?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Sind Menisken und Bandscheiben vom erweiterten Unfallbegriff erfasst?
Nein. Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Kann die Leistung eingeschränkt sein?
Ja. Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbracht werden. Zu beachten sind dabei die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 4).