In der Unfallversicherung der ARAG wird gezahlt, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen: Der Mitwirkungsanteil mindert dann Invaliditätsgrad oder Leistung – bleibt er unter 25 Prozent, erfolgt keine Kürzung.
3.1 Krankheiten und Gebrechen
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
Beispiele:
- Krankheiten sind z. B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen.
- Gebrechen sind z. B. Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkürzung.
3.2 Mitwirkung
Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes:
3.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich
- bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgrads,
- bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von zehn Prozent. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zu 50 Prozent mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt daher fünf Prozent.
3.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 Prozent, nehmen wir keine Minderung vor.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt nur für Schäden, die tatsächlich durch den Unfall verursacht wurden. Haben bestehende Krankheiten oder Gebrechen an dem Schaden mitgewirkt, wird die Leistung anteilig gekürzt. Bei der Invaliditätsleistung und der Unfallrente betrifft die Kürzung den Invaliditätsgrad, bei anderen Leistungen die Leistung selbst. Ist der Anteil der Vorerkrankung jedoch gering (unter 25 Prozent), bleibt die Leistung ungekürzt.
Häufige Fragen
Wofür wird in der Unfallversicherung geleistet?
Es wird ausschließlich für Unfallfolgen geleistet. Das sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden. Für Krankheiten oder Gebrechen wird nicht geleistet.
Was zählt als Krankheit oder Gebrechen?
Krankheiten sind z. B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen. Gebrechen sind z. B. Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Was passiert, wenn eine Vorerkrankung am Schaden mitgewirkt hat?
Entsprechend dem Mitwirkungsanteil mindert sich bei Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgrads. Bei der Todesfallleistung und den anderen Leistungsarten mindert sich – soweit nicht etwas anderes bestimmt ist – die Leistung selbst.
Ab wann wird die Leistung gekürzt?
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 Prozent, wird keine Minderung vorgenommen.
Wie wirkt sich die Mitwirkung im Beispiel aus?
Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von zehn Prozent. Hat eine Rheumaerkrankung zu 50 Prozent mitgewirkt, beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad fünf Prozent.