In der Unfallversicherung der ARAG wird der Kinder-Tarif nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf den Erwachsenentarif umgestellt – wahlweise mit reduzierten Versicherungssummen oder höherem Beitrag. Zudem passt sich der Beitrag mit steigendem Alter an feste Altersgruppen an, und Änderungen der Berufstätigkeit wirken sich auf Beitrag und Versicherungssummen aus.
5.1 Umstellung des Kinder-Tarifs
5.1.1 Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 9.4), in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
5.1.2 Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
5.2 Vertragliche Anpassung des Beitrags mit steigendem Alter
Der Beitrag steigt mit dem erreichten Alter der versicherten Person. Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das
- 60. Lebensjahr
- 67. Lebensjahr
- 75. Lebensjahr
- 80. Lebensjahr
- 85. Lebensjahr
vollendet hat, stellen wir auf den für diesen Vertrag gültigen Altersgruppen-Tarif um.
Als erreichtes Alter gilt das zur Hauptfälligkeit vollendete Lebensalter der versicherten Person.
Bei Beitragsänderungen durch Eintritt in eine andere Altersgruppe werden wir besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen.
Über die Anpassungen werden wir Sie rechtzeitig informieren. Auf Ihren Wunsch können Sie die Versicherungssummen zum Umstellungstermin reduzieren.
Erhöht sich der Beitrag wegen Eintritts in eine andere Altersgruppe, können Sie das Vertragsverhältnis für die betroffene versicherte Person innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung (Nachtrag zum Versicherungsschein) zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
5.3 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab.
Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis (unternehmensindividueller Text zur Fundstelle).
5.3.1 Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
5.2.2 Auswirkungen der Änderung
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Der Leistungsfall
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Kind volljährig, wechselt der Vertrag vom Kinder- zum Erwachsenentarif. Sie entscheiden dabei, ob der Beitrag gleich bleibt und die Leistungshöhe sinkt oder ob die Leistungshöhe erhalten bleibt und der Beitrag steigt. Auch mit zunehmendem Alter sowie bei einem Wechsel der Berufstätigkeit kann sich der Beitrag oder die Versicherungssumme ändern – über solche Anpassungen werden Sie rechtzeitig informiert und haben in bestimmten Fällen ein Wahl- oder Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann wird der Kinder-Tarif auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, wird die Versicherung auf den bei Vertragsabschluss gültigen Erwachsenentarif umgestellt.
Welches Wahlrecht habe ich bei der Umstellung?
Sie können den bisherigen Beitrag zahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und zahlen einen entsprechend höheren Beitrag.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Bei welchen Altersgruppen ändert sich der Beitrag?
Der Beitrag wird jeweils bis zum Ablauf des Versicherungsjahres angepasst, in dem die versicherte Person das 60., 67., 75., 80. oder 85. Lebensjahr vollendet. Maßgeblich ist das zur Hauptfälligkeit vollendete Lebensalter.
Muss ich eine Änderung der Berufstätigkeit melden?
Ja, eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung müssen Sie unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste wie der Bundesfreiwilligendienst fallen jedoch nicht darunter.