Nach einem Unfall gelten in der Unfallversicherung der ARAG bestimmte Verhaltensregeln (Obliegenheiten): Von der unverzüglichen Hinzuziehung eines Arztes über wahrheitsgemäße Angaben bis zur Meldung eines Todesfalls innerhalb von 48 Stunden – hier erfahren Sie, worauf Sie und die versicherte Person achten müssen, damit Leistungen erbracht werden können.
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
6.1 Arzt hinzuziehen und uns unterrichten:
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
6.2 Angaben erteilen:
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
6.3 Untersuchung durch unsere Ärzte:
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen.
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
6.4 Auskünfte ermöglichen:
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben,
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten.
Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
6.5 Meldung bei Tod der versicherten Person:
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall gibt es einige Pflichten, die Sie oder die versicherte Person einhalten sollten, damit die Versicherung ihre Leistung prüfen und erbringen kann. Dazu zählen unter anderem, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, den Versicherer zu informieren, ehrliche und vollständige Angaben zu machen und benötigte Auskünfte zu ermöglichen. Bei einem tödlichen Unfall ist eine schnelle Meldung vorgesehen.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Unfall zuerst tun?
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
Wie müssen Angaben gegenüber dem Versicherer erfolgen?
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Wer trägt die Kosten einer vom Versicherer angeordneten Untersuchung?
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
Innerhalb welcher Frist ist ein tödlicher Unfall zu melden?
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Muss ich Auskünfte von behandelnden Ärzten ermöglichen?
Ja. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen, oder die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Dokumentversion: 2016.01