In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Sonstige Gefahren:
8.1 Schäden an Kühlund Gefriergut infolge unerwarteten Stromausfalls
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ werden Schäden an Lebensmitteln in Kühloder Gefrieroder Tiefkühlanlagen ersetzt, die durch den Ausfall der Kühleinrichtung am Versicherungsort infolge eines Ausfalls des örtlichen Stromnetzes entstanden sind.
Die Vereinbarungen über die Außenversicherung gemäß Nr. 11 finden hier keine Anwendung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, nicht auf Schäden, die durch angekündigte Stromabschaltungen entstanden sind.
8.2 Versicherung weiterer, nicht genannter Gefahren (Unbenannte Gefahren)
8.2.1 Versicherungsumfang
Wir ersetzen im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ Schäden an versicherten Sachen durch „unbenannte Gefahren“. Schäden durch „unbenannte Gefahren“ liegen vor, wenn versicherte Sachen durch eine unvorhergesehene Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Voraussetzung ist, dass die Gefahren und Schäden nicht nach 8.2.2 und 8.2.3 ausgeschlossen sind.
Als Zerstörung oder Beschädigung gilt eine nachteilige Veränderung der Sachsubstanz. Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie oder Ihr Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch hätten vorhersehen können.
8.2.2 Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
8.2.2.1 Gefahren und Schäden, die nach den „Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Hausrat-Schutz (HSB Hausrat 2021)“, ARAG Glasbruch-Schutz (HSB Glas 2021), ARAG Fahrraddiebstahl-Schutz (HSB Fahrrad 2021), ARAG ElektronikSchutz (HSB Elektronik 2021) oder ARAG Hausund Wohnungs-Schutzbrief (HSB HuW 2021) dem Grunde nach versicherbar oder dort ausgeschlossen sind.
Dies bedeutet auch, dass etwaige Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen der vorgenannten Bedingungen und Klauseln nicht über diese Regelung (8.2) ausgeweitet werden können. Dies sind insbesondere:
• Feuer
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Eindringen sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat, Diebstahl,
• Leitungswasser,
• Naturgefahren,
a) Sturm, Hagel
b) weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
• Glasbruch (Teil C),
• Fahrraddiebstahl oder Kaskoschäden (Teil D)
• Schäden an der Elektronik (Teil E),
• Schäden gemäß Hausund Wohnungs-Schutzbrief (Teil F)
8.2.2.2 Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für
a) Schäden, die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt haben;
b) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlagnahme oder Verstaatlichung) oder durch Kernenergie;
c) Schäden durch das Abhandenkommen der versicherten Sache;
d) Schäden durch gebrauchsbedingte Abnutzung und Verschleiß;
e) Schäden durch allmähliche Einwirkung (z. B. durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Lichtund Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation);
f) Schäden durch Witterungseinflüsse an im Freien befindlichen versicherten Sachen;
g) Schäden, die an Tieren oder durch Tiere, Insekten, Schädlinge und Ungeziefer aller Art verursacht werden;
h) Schäden, die entstehen, wenn die versicherte Sache nicht ihrer Bestimmung entsprechend oder nicht nach den Vorgaben des Herstellers verwendet oder gereinigt wird;
i) Schäden, die nicht die Gebrauchsoder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lackoder ähnliche Schönheitsschäden);
j) Schäden durch magnetische Einwirkung, Computerviren, Softwarefehler/Softwareupdates, Programmierungsfehler oder das Löschen oder Ändern oder fehlerhaftes Lesen/Verarbeiten von Daten ohne gleichzeitige Zerstörung oder Beschädigung des Datenträgermaterials;
k) Schäden durch den Verlust von Daten (z. B. Bildern, Software, Downloads, Apps, Musik);
l) Schäden durch Beoder Verarbeitung oder Reparatur;
m) Schäden, für die der Hersteller oder Lieferant gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistungsund Garantieansprüche);
n) Schäden durch Material-, Konstruktionsund Fabrikationsfehler;
o) Schäden durch Baumaßnahmen (auch Renovierung oder Restaurierung) auf dem Versicherungsgrundstück
p) Schäden durch einfachen Diebstahl, Verlieren, Stehenoder Liegenlassen, Unterschlagung oder Veruntreuung versicherter Sachen;
q) Schäden an Glas, Keramik, Porzellan sowie Brillen und Kontaktlinsen und Ähnlichem;
r) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren;
s) Schäden durch Verfügung von hoher Hand;
t) Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser;
u) Schäden an mobilen elektronischen Geräten, wie z. B. Mobiltelefonen, Tablets, Foto-, Filmund Videogeräten;
v) Schäden durch Personen.
8.2.3 Subsidiärhaftung
Entschädigung wird nur geleistet, soweit Sie Leistung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können oder einen solchen Anspruch schuldhaft verwirkt haben (Subsidiarität Teil A 11.5).
8.2.4 Höchstentschädigungsgrenzen
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist insgesamt auf 10.000 Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2021.11
8.1 Schäden an Kühlund Gefriergut infolge unerwarteten Stromausfalls
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ werden Schäden an Lebensmitteln in Kühloder Gefrieroder Tiefkühlanlagen ersetzt, die durch den Ausfall der Kühleinrichtung am Versicherungsort infolge eines Ausfalls des örtlichen Stromnetzes entstanden sind.
Die Vereinbarungen über die Außenversicherung gemäß Nr. 11 finden hier keine Anwendung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, nicht auf Schäden, die durch angekündigte Stromabschaltungen entstanden sind.
8.2 Versicherung weiterer, nicht genannter Gefahren (Unbenannte Gefahren)
8.2.1 Versicherungsumfang
Wir ersetzen im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ Schäden an versicherten Sachen durch „unbenannte Gefahren“. Schäden durch „unbenannte Gefahren“ liegen vor, wenn versicherte Sachen durch eine unvorhergesehene Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Voraussetzung ist, dass die Gefahren und Schäden nicht nach 8.2.2 und 8.2.3 ausgeschlossen sind.
Als Zerstörung oder Beschädigung gilt eine nachteilige Veränderung der Sachsubstanz. Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie oder Ihr Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch hätten vorhersehen können.
8.2.2 Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
8.2.2.1 Gefahren und Schäden, die nach den „Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Hausrat-Schutz (HSB Hausrat 2021)“, ARAG Glasbruch-Schutz (HSB Glas 2021), ARAG Fahrraddiebstahl-Schutz (HSB Fahrrad 2021), ARAG ElektronikSchutz (HSB Elektronik 2021) oder ARAG Hausund Wohnungs-Schutzbrief (HSB HuW 2021) dem Grunde nach versicherbar oder dort ausgeschlossen sind.
Dies bedeutet auch, dass etwaige Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen der vorgenannten Bedingungen und Klauseln nicht über diese Regelung (8.2) ausgeweitet werden können. Dies sind insbesondere:
• Feuer
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Eindringen sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat, Diebstahl,
• Leitungswasser,
• Naturgefahren,
a) Sturm, Hagel
b) weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
• Glasbruch (Teil C),
• Fahrraddiebstahl oder Kaskoschäden (Teil D)
• Schäden an der Elektronik (Teil E),
• Schäden gemäß Hausund Wohnungs-Schutzbrief (Teil F)
8.2.2.2 Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für
a) Schäden, die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt haben;
b) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlagnahme oder Verstaatlichung) oder durch Kernenergie;
c) Schäden durch das Abhandenkommen der versicherten Sache;
d) Schäden durch gebrauchsbedingte Abnutzung und Verschleiß;
e) Schäden durch allmähliche Einwirkung (z. B. durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Lichtund Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation);
f) Schäden durch Witterungseinflüsse an im Freien befindlichen versicherten Sachen;
g) Schäden, die an Tieren oder durch Tiere, Insekten, Schädlinge und Ungeziefer aller Art verursacht werden;
h) Schäden, die entstehen, wenn die versicherte Sache nicht ihrer Bestimmung entsprechend oder nicht nach den Vorgaben des Herstellers verwendet oder gereinigt wird;
i) Schäden, die nicht die Gebrauchsoder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lackoder ähnliche Schönheitsschäden);
j) Schäden durch magnetische Einwirkung, Computerviren, Softwarefehler/Softwareupdates, Programmierungsfehler oder das Löschen oder Ändern oder fehlerhaftes Lesen/Verarbeiten von Daten ohne gleichzeitige Zerstörung oder Beschädigung des Datenträgermaterials;
k) Schäden durch den Verlust von Daten (z. B. Bildern, Software, Downloads, Apps, Musik);
l) Schäden durch Beoder Verarbeitung oder Reparatur;
m) Schäden, für die der Hersteller oder Lieferant gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistungsund Garantieansprüche);
n) Schäden durch Material-, Konstruktionsund Fabrikationsfehler;
o) Schäden durch Baumaßnahmen (auch Renovierung oder Restaurierung) auf dem Versicherungsgrundstück
p) Schäden durch einfachen Diebstahl, Verlieren, Stehenoder Liegenlassen, Unterschlagung oder Veruntreuung versicherter Sachen;
q) Schäden an Glas, Keramik, Porzellan sowie Brillen und Kontaktlinsen und Ähnlichem;
r) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren;
s) Schäden durch Verfügung von hoher Hand;
t) Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser;
u) Schäden an mobilen elektronischen Geräten, wie z. B. Mobiltelefonen, Tablets, Foto-, Filmund Videogeräten;
v) Schäden durch Personen.
8.2.3 Subsidiärhaftung
Entschädigung wird nur geleistet, soweit Sie Leistung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können oder einen solchen Anspruch schuldhaft verwirkt haben (Subsidiarität Teil A 11.5).
8.2.4 Höchstentschädigungsgrenzen
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist insgesamt auf 10.000 Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2021.11