In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Verzicht auf Quotelung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls:
Abweichend von Teil A, Nr. 16.1 b) verzichten wir, sofern Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, auf eine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens.
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ hinsichtlich des Teils des Schadens, der 30.000 Euro nicht übersteigt;
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ verzichten wir auf eine Kürzung unabhängig von der Schadenhöhe.
Dokumentversion: 2021.11
Abweichend von Teil A, Nr. 16.1 b) verzichten wir, sofern Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, auf eine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens.
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ hinsichtlich des Teils des Schadens, der 30.000 Euro nicht übersteigt;
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ verzichten wir auf eine Kürzung unabhängig von der Schadenhöhe.
Dokumentversion: 2021.11