In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke:
18.1 Definitionen
a) Versicherte Wertsachen (siehe Teil B Nr. 10.2.2) sind
aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarte);
bb) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in cc) genannte Sachen aus Silber;
ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 2 b) sind Sicherheitsbehältnisse, die
aa) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
bb) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 Kilogramm aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
18.2 Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt
aa) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 30.000 Euro,
bb) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 50.000 Euro,
cc) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 100.000 Euro,
sofern im Versicherungsschein nicht etwas anderes vereinbart ist.
b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks (siehe Teil B Nr. 18.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt.
Die Entschädigungsleistung beträgt für
aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 2.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 5.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 10.000 Euro.
bb) Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstiger Wertpapiere
• im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 5.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 10.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 30.000 Euro.
cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
• im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 20.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 35.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 50.000 Euro.
18.3 Wertsachen in Kundenund Bankschließfächern
In Erweiterung zu Nr. 18.1 b)) sind Wertsachen im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ in Kundenschließfächern in Tresorräumen von Bankund Geldinstituten bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Dokumentversion: 2021.11
18.1 Definitionen
a) Versicherte Wertsachen (siehe Teil B Nr. 10.2.2) sind
aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarte);
bb) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in cc) genannte Sachen aus Silber;
ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 2 b) sind Sicherheitsbehältnisse, die
aa) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
bb) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 Kilogramm aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
18.2 Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt
aa) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 30.000 Euro,
bb) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 50.000 Euro,
cc) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 100.000 Euro,
sofern im Versicherungsschein nicht etwas anderes vereinbart ist.
b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks (siehe Teil B Nr. 18.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt.
Die Entschädigungsleistung beträgt für
aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 2.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 5.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 10.000 Euro.
bb) Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstiger Wertpapiere
• im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 5.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 10.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 30.000 Euro.
cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
• im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 20.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 35.000 Euro,
• im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 50.000 Euro.
18.3 Wertsachen in Kundenund Bankschließfächern
In Erweiterung zu Nr. 18.1 b)) sind Wertsachen im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ in Kundenschließfächern in Tresorräumen von Bankund Geldinstituten bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Dokumentversion: 2021.11