In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Entschädigungsberechnung, Unterversicherung:
17.1 Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
a) zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versicherungswert (siehe Nr. 14.1 oder 14.2) bei Eintritt des Versicherungsfalls (Nr. 1);
b) beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalls zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert (Nr. 14.1 oder 14.2) bei Eintritt des Versicherungsfalls (Nr. 1).
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrags auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
17.2 Restwerte
Restwerte werden in den Fällen von Nr. 17.1 angerechnet.
17.3 Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
17.4 Gesamtentschädigung, Kostenerstattungsgrenze, Kosten aufgrund von Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall (siehe Nr. 1) auf die vereinbarte Versicherungssumme (Summenmodell) oder die Entschädigungsgrenze (Quadratmetermodell) einschließlich Vorsorgebetrag (Nr. 14.2 b und Nr. 14.3 b) begrenzt.
Insoweit die vereinbarte Versicherungssumme (Summenmodell) oder die Entschädigungsgrenze (Quadratmetermodell) einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen ausgeschöpft ist, werden versicherte Kosten (Nr. 12) darüber hinaus im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ bis zu 30.000 Euro, im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ unbegrenzt ersetzt.
Schadenabwendungsund Schadenminderungskosten (siehe Teil A Nr. 13), die auf unsere Weisung entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
17.5 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
17.5.1 Unterversicherungsverzicht Quadratmetermodell
Ist das Quadratmetermodell vereinbart, nehmen wir bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn bei Eintritt des Versicherungsfalls die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht.
Ist die angegebene Wohnfläche geringer als die tatsächliche, wird die Entschädigungsleistung im Verhältnis von der im Antrag angegebenen zu der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche gekürzt.
(Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der dem Vertrag zugrunde liegenden Wohnfläche und dividiert durch die tatsächliche Wohnfläche)
Wechseln Sie die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrags an die tatsächlichen Quadratmeter der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu zwölf Monate nach Umzugsbeginn.
17.5.2 Unterversicherungsverzicht Summenmodell
Ist das Summenmodell vereinbart und die im Versicherungsschein dokumentierte Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (Nr. 1) niedriger als der Versicherungswert (Nr. 17.1) der versicherten Sachen (Unterversicherung), wird die Entschädigung gemäß Nr. 17.1 und 17.2 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Wechseln Sie die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung der Versicherungssumme der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu zwölf Monate nach Umzugsbeginn.
17.5.3 Unterversicherungsverzicht bei Kleinstschäden
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ nehmen wir für den Fall einer unverschuldet vorliegenden Unterversicherung
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ bei Schäden bis 500 Euro und
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ bei Schäden bis 5.000 Euro keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.
17.6 Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (Nr. 12) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (Nr. 12) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungsund Schadenermittlungskosten (siehe Teil A Nr. 13) gilt Nr. 17.5 entsprechend.
17.7 Mehrkosten für nachhaltige Schadenbehebung
a) Mehrkosten für die Beauftragung von nachhaltigen Unternehmen im Versicherungsfall
Wir übernehmen die nachgewiesenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung/Reparatur über nachhaltige Unternehmen. Die Nachhaltigkeit des Unternehmens muss vorab mit der ARAG abgestimmt werden. Die Höchstentschädigung ist
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ auf 10 % der Entschädigungsleistung, maximal 2.000 Euro,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 20 % der Entschädigungsleistung, maximal 5.000 Euro,
c) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auf 30 % der Entschädigungsleistung, maximal 10.000 Euro, begrenzt.
b) Reparatur statt Neukauf
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ übernehmen wir zusätzlich die notwendigen Kosten der Beauftragung einer Fachfirma zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit und im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auch die Reparaturkosten von Geräten bis insgesamt 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Gerätes.
Dokumentversion: 2021.11
17.1 Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
a) zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versicherungswert (siehe Nr. 14.1 oder 14.2) bei Eintritt des Versicherungsfalls (Nr. 1);
b) beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalls zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert (Nr. 14.1 oder 14.2) bei Eintritt des Versicherungsfalls (Nr. 1).
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrags auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
17.2 Restwerte
Restwerte werden in den Fällen von Nr. 17.1 angerechnet.
17.3 Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
17.4 Gesamtentschädigung, Kostenerstattungsgrenze, Kosten aufgrund von Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall (siehe Nr. 1) auf die vereinbarte Versicherungssumme (Summenmodell) oder die Entschädigungsgrenze (Quadratmetermodell) einschließlich Vorsorgebetrag (Nr. 14.2 b und Nr. 14.3 b) begrenzt.
Insoweit die vereinbarte Versicherungssumme (Summenmodell) oder die Entschädigungsgrenze (Quadratmetermodell) einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen ausgeschöpft ist, werden versicherte Kosten (Nr. 12) darüber hinaus im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ bis zu 30.000 Euro, im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ unbegrenzt ersetzt.
Schadenabwendungsund Schadenminderungskosten (siehe Teil A Nr. 13), die auf unsere Weisung entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
17.5 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
17.5.1 Unterversicherungsverzicht Quadratmetermodell
Ist das Quadratmetermodell vereinbart, nehmen wir bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn bei Eintritt des Versicherungsfalls die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht.
Ist die angegebene Wohnfläche geringer als die tatsächliche, wird die Entschädigungsleistung im Verhältnis von der im Antrag angegebenen zu der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche gekürzt.
(Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der dem Vertrag zugrunde liegenden Wohnfläche und dividiert durch die tatsächliche Wohnfläche)
Wechseln Sie die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrags an die tatsächlichen Quadratmeter der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu zwölf Monate nach Umzugsbeginn.
17.5.2 Unterversicherungsverzicht Summenmodell
Ist das Summenmodell vereinbart und die im Versicherungsschein dokumentierte Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (Nr. 1) niedriger als der Versicherungswert (Nr. 17.1) der versicherten Sachen (Unterversicherung), wird die Entschädigung gemäß Nr. 17.1 und 17.2 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Wechseln Sie die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung der Versicherungssumme der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu zwölf Monate nach Umzugsbeginn.
17.5.3 Unterversicherungsverzicht bei Kleinstschäden
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ nehmen wir für den Fall einer unverschuldet vorliegenden Unterversicherung
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ bei Schäden bis 500 Euro und
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ bei Schäden bis 5.000 Euro keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.
17.6 Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (Nr. 12) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (Nr. 12) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungsund Schadenermittlungskosten (siehe Teil A Nr. 13) gilt Nr. 17.5 entsprechend.
17.7 Mehrkosten für nachhaltige Schadenbehebung
a) Mehrkosten für die Beauftragung von nachhaltigen Unternehmen im Versicherungsfall
Wir übernehmen die nachgewiesenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung/Reparatur über nachhaltige Unternehmen. Die Nachhaltigkeit des Unternehmens muss vorab mit der ARAG abgestimmt werden. Die Höchstentschädigung ist
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ auf 10 % der Entschädigungsleistung, maximal 2.000 Euro,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 20 % der Entschädigungsleistung, maximal 5.000 Euro,
c) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auf 30 % der Entschädigungsleistung, maximal 10.000 Euro, begrenzt.
b) Reparatur statt Neukauf
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ übernehmen wir zusätzlich die notwendigen Kosten der Beauftragung einer Fachfirma zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit und im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auch die Reparaturkosten von Geräten bis insgesamt 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Gerätes.
Dokumentversion: 2021.11