In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse:
1.1 Versicherungsfall
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
a) Brand, Nutzwärmeschäden, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Blindgänger, Überschalldruckwellen, Rauch-/Rußschäden, Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, radioaktive Isotope,
b) Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat,
c) Leitungswasser,
d) Naturgefahren
aa) Sturm, Hagel,
bb) weitere Elementargefahren, soweit gesondert vereinbart,
e) Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streiks und Aussperrung,
f) sonstige Gefahren (Wildtierbisse an elektrischen Leitungen, Ausfall Kühlund Gefriergeräte, unbenannte Gefahren und Evakuierung) zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
1.2 Ausschluss Krieg und Kernenergie
1.2.1 Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Mitversichert sind dagegen Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen (siehe Nr. 6).
1.2.2 Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Mitversichert sind dagegen Schäden durch radioaktive Isotope gemäß Nr. 2.8.
Dokumentversion: 2021.11
1.1 Versicherungsfall
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
a) Brand, Nutzwärmeschäden, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Blindgänger, Überschalldruckwellen, Rauch-/Rußschäden, Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, radioaktive Isotope,
b) Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat,
c) Leitungswasser,
d) Naturgefahren
aa) Sturm, Hagel,
bb) weitere Elementargefahren, soweit gesondert vereinbart,
e) Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streiks und Aussperrung,
f) sonstige Gefahren (Wildtierbisse an elektrischen Leitungen, Ausfall Kühlund Gefriergeräte, unbenannte Gefahren und Evakuierung) zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
1.2 Ausschluss Krieg und Kernenergie
1.2.1 Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Mitversichert sind dagegen Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen (siehe Nr. 6).
1.2.2 Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Mitversichert sind dagegen Schäden durch radioaktive Isotope gemäß Nr. 2.8.
Dokumentversion: 2021.11