In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort:
10.1 Beschreibung des Versicherungsumfangs
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (Nr. 11), oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
10.2 Definitionen
10.2.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt als Versicherungsnehmer zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
10.2.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (Nr. 18).
Abweichend zu Satz 1 sind nicht versichert:
a) in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Gartenund Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden: Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Fotound optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind;
b) in nicht ständig bewohnten Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden: Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken).
10.2.3 Ferner gehören zum Hausrat
a) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (zum Beispiel Einbaumöbel, Einbauküchen, behindertengerechte Einund Umbauten), die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie daher die Gefahr tragen; eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist von Ihnen nachzuweisen;
b) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
c) privat genutzte Antennenanlagen, Markisen und Überwachungseinrichtungen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
d) in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern von Ihnen handelt (Nr. 10.5 e);
e) selbst fahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Gokarts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
f) Kanus, Ruder-, Faltund Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
g) Fallund Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
h) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sowie auch Geräte, die Ihnen im Rahmen von Smart Work / Homeoffice überlassen wurden; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
i) Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in der Wohnung (Nr. 10.3 a) gehalten werden (zum Beispiel Hunde, Fische, Katzen, Vögel);
j) eigene Wildtiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in der Wohnung (Nr. 10.3 a) in Käfigen oder Terrarien gehalten werden (zum Beispiel Schlangen, Reptilien);
k) technische, optische und akustische Geräte, die auf dem Grundstück des Versicherungsortes installiert wurden, sofern Sie diese auf Ihre Kosten beschafft haben und sie allein der Sicherung der versicherten der Wohnung dienen.
10.2.4 Handelswaren und Musterkollektionen
Abweichend zu Nr. 10.2.3 h sind im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch Ihre Handelswaren und Musterkollektionen, die Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen dauernd in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, mitversichert.
Die versicherten Sachen müssen sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls innerhalb der versicherten Wohnung befinden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 10.000 Euro,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auf 20.000 Euro begrenzt.
10.2.5 Zubehör von Kraftfahrzeugen
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ sind die am Versicherungsort befindlichen Teile und das Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern (auch Wohnwagenanhängern) versichert, sofern sie in Ihrem oder dem Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen, wie z. B. Kindersitze, Sommer-/Winterräder, Fahrradträger und Dachboxen, wenn sie nicht am Fahrzeug/Anhänger montiert sind. Versichert sind auch mobile Ladestationen. Die Mitversicherung gilt nur insoweit, als keine Leistung aus anderen Versicherungsverträgen (Subsidiarität Teil A Nr. 11.5) erlangt werden kann.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 3.000 Euro,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auf die Höhe der die Versicherungssumme begrenzt.
10.3 Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind
aa) ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenannten Arbeitszimmer in der Wohnung) oder
bb) über die Wohnung sowie einen zusätzlichen separaten Zugang zu betreten und es findet weder Publikumsverkehr statt noch werden darin Personen beschäftigt
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, im Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
d) darüber hinaus auch Ihre privat genutzten Garagen, soweit sich diese einem Radius von 3 km um Ihre hier versicherte Wohnung befinden;
e) darüber hinaus die vermietete Einliegerwohnung ohne den Hausrat des Mieters bis zu einer Höhe von
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ bis 5.000 Euro;
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ bis zur Höchstentschädigung, soweit bei der Versicherungssummen bzw. Flächenberechnung berücksichtigt.
Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet.
10.4 Wohnfläche der versicherten Wohnung
Als Wohnfläche gilt
• die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume und Arbeitszimmer. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen, Keller, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohnoder Hobbyzwecken genutzt werden,
oder
• die Mietfläche (m²) aus dem gültigen Mietvertag für die versicherte Wohnung, oder
• die Quadratmeterangaben aus den Bauunterlagen (Bauaufmaß) für die versicherte Wohnung.
10.5 Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme
Nicht zum Hausrat gehören
a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 10.2.3 a) genannt;
b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt.
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden auch höheroder geringer wertige –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrags nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 10.2.5 genannt;
d) Luftund Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 10.2.3 genannt;
e) Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung, es sei denn, dieser wurde Ihnen überlassen;
f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagdund Sportwaffen).
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Dokumentversion: 2021.11
10.1 Beschreibung des Versicherungsumfangs
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (Nr. 11), oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
10.2 Definitionen
10.2.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt als Versicherungsnehmer zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
10.2.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (Nr. 18).
Abweichend zu Satz 1 sind nicht versichert:
a) in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Gartenund Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden: Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Fotound optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind;
b) in nicht ständig bewohnten Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden: Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken).
10.2.3 Ferner gehören zum Hausrat
a) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (zum Beispiel Einbaumöbel, Einbauküchen, behindertengerechte Einund Umbauten), die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie daher die Gefahr tragen; eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist von Ihnen nachzuweisen;
b) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
c) privat genutzte Antennenanlagen, Markisen und Überwachungseinrichtungen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
d) in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern von Ihnen handelt (Nr. 10.5 e);
e) selbst fahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Gokarts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
f) Kanus, Ruder-, Faltund Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
g) Fallund Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
h) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sowie auch Geräte, die Ihnen im Rahmen von Smart Work / Homeoffice überlassen wurden; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
i) Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in der Wohnung (Nr. 10.3 a) gehalten werden (zum Beispiel Hunde, Fische, Katzen, Vögel);
j) eigene Wildtiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in der Wohnung (Nr. 10.3 a) in Käfigen oder Terrarien gehalten werden (zum Beispiel Schlangen, Reptilien);
k) technische, optische und akustische Geräte, die auf dem Grundstück des Versicherungsortes installiert wurden, sofern Sie diese auf Ihre Kosten beschafft haben und sie allein der Sicherung der versicherten der Wohnung dienen.
10.2.4 Handelswaren und Musterkollektionen
Abweichend zu Nr. 10.2.3 h sind im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch Ihre Handelswaren und Musterkollektionen, die Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen dauernd in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, mitversichert.
Die versicherten Sachen müssen sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls innerhalb der versicherten Wohnung befinden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 10.000 Euro,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auf 20.000 Euro begrenzt.
10.2.5 Zubehör von Kraftfahrzeugen
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ sind die am Versicherungsort befindlichen Teile und das Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern (auch Wohnwagenanhängern) versichert, sofern sie in Ihrem oder dem Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen, wie z. B. Kindersitze, Sommer-/Winterräder, Fahrradträger und Dachboxen, wenn sie nicht am Fahrzeug/Anhänger montiert sind. Versichert sind auch mobile Ladestationen. Die Mitversicherung gilt nur insoweit, als keine Leistung aus anderen Versicherungsverträgen (Subsidiarität Teil A Nr. 11.5) erlangt werden kann.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 3.000 Euro,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auf die Höhe der die Versicherungssumme begrenzt.
10.3 Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind
aa) ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenannten Arbeitszimmer in der Wohnung) oder
bb) über die Wohnung sowie einen zusätzlichen separaten Zugang zu betreten und es findet weder Publikumsverkehr statt noch werden darin Personen beschäftigt
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, im Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
d) darüber hinaus auch Ihre privat genutzten Garagen, soweit sich diese einem Radius von 3 km um Ihre hier versicherte Wohnung befinden;
e) darüber hinaus die vermietete Einliegerwohnung ohne den Hausrat des Mieters bis zu einer Höhe von
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ bis 5.000 Euro;
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ bis zur Höchstentschädigung, soweit bei der Versicherungssummen bzw. Flächenberechnung berücksichtigt.
Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet.
10.4 Wohnfläche der versicherten Wohnung
Als Wohnfläche gilt
• die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume und Arbeitszimmer. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen, Keller, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohnoder Hobbyzwecken genutzt werden,
oder
• die Mietfläche (m²) aus dem gültigen Mietvertag für die versicherte Wohnung, oder
• die Quadratmeterangaben aus den Bauunterlagen (Bauaufmaß) für die versicherte Wohnung.
10.5 Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme
Nicht zum Hausrat gehören
a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 10.2.3 a) genannt;
b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt.
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden auch höheroder geringer wertige –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrags nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 10.2.5 genannt;
d) Luftund Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 10.2.3 genannt;
e) Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung, es sei denn, dieser wurde Ihnen überlassen;
f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagdund Sportwaffen).
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Dokumentversion: 2021.11