In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streiks und Aussperrung:
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,
a) die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen abhandenkommen. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben;
b) die von nicht zum versicherten Personenkreis zählenden Personen unmittelbar durch böswillige Beschädigung zerstört oder beschädigt werden; böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, mit Ausnahme von Graffiti;
c) die unmittelbar durch Streik oder Aussperrung zerstört oder beschädigt werden oder im unmittelbaren Zusammenhang mit Streik oder Aussperrung abhandenkommen. Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Dokumentversion: 2021.11
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,
a) die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen abhandenkommen. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben;
b) die von nicht zum versicherten Personenkreis zählenden Personen unmittelbar durch böswillige Beschädigung zerstört oder beschädigt werden; böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, mit Ausnahme von Graffiti;
c) die unmittelbar durch Streik oder Aussperrung zerstört oder beschädigt werden oder im unmittelbaren Zusammenhang mit Streik oder Aussperrung abhandenkommen. Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Dokumentversion: 2021.11