In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Schäden an versicherten Sachen durch Wildtiere:
Ersetzt werden durch Wildtiere verursachte Schäden an elektrischen Leitungen Ihres Hausrats und der Gebäudeverkabelung innerhalb der versicherten Wohnung (Nr. 10.3) sofern Sie diese eingebracht haben und dafür die Gefahr tragen.
Dokumentversion: 2021.11
Ersetzt werden durch Wildtiere verursachte Schäden an elektrischen Leitungen Ihres Hausrats und der Gebäudeverkabelung innerhalb der versicherten Wohnung (Nr. 10.3) sofern Sie diese eingebracht haben und dafür die Gefahr tragen.
Dokumentversion: 2021.11