In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Leitungswasser:
Versicherte Gefahren und Schäden
4.1 Bruchschäden
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören (Nr. 10), leisten wir Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
aa) der Wasserversorgung (Zuoder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
bb) der Warmwasseroder Dampfheizung inklusive Fußbodenheizung sowie Klima-, Wärmepumpenoder Solarheizungsanlagen,
cc) von Wasserlösch-, Sprinkleroder Berieselungsanlagen,
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind;
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (zum Beispiel Wasserund Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungsinklusive Fußbodenheizungs-, Klima-, Wärmepumpenoder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Ferner sind Schäden, die von innerhalb des Gebäudes liegenden Regenfallrohren und in Zisternen aufgefangenem Regenwasser verursacht werden, mitversichert.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
4.1.2 Bruchschäden an Installationen
Mitversichert sind im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ sonstige Bruchschäden an Armaturen (zum Beispiel Wasserund Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), sofern Sie hierfür die Gefahr tragen.
4.2 Nässeschäden
4.2.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zuund Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser-, Dampfoder Fußbodenheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch-, Sprinklerund Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten, Schwimmbädern, Aquarien/Terrarien, innerhalb des Gebäudes liegenden Regenabflussrohren oder in Zisternen aufgefangenem Regenwasser bestimmungswidrig ausgetreten sein.
Sole, Öle, Kühlund Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpenoder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf und Regenwasser aus Zisternen stehen Leitungswasser gleich.
Mitversichert ist auch der Schaden an Lebewesen eines Aquariums, der als Folge dadurch entsteht, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
4.2.2 Wasser aus Zimmerbrunnen/Wassersäulen
Mitversichert sind im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch Nässeschäden am Hausrat durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen.
4.2.3 Reinigungsund Planschwasser
Mitversichert sind im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch Nässeschäden am Hausrat durch bestimmungswidrigen Austritt von Reinigungsund Planschwasser.
4.2.4 Unmittelbare Einwirkung von Regenund Schmelzwasser
Mitversichert sind ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auch Nässeschäden am Hausrat durch unmittelbare Einwirkung von Regenund Schmelzwasser.
Die versicherten Sachen müssen sich innerhalb der versicherten Wohnung befinden.
Nicht versichert sind durch Rückstau oder sonstige Überschwemmung des Grundstücks oder Gebäudes entstandene Schäden.
Die Höchstentschädigung pro Schadenfall beträgt 10.000 Euro.
4.3 Nicht versicherte Schäden
4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
a) Planschoder Reinigungswasser;
b) Schwamm;
c) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
d) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
e) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
f) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brands, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkleroder Berieselungsanlage;
g) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen;
h) Leitungswasser aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen.
4.3.2 Die ARAG leistet keine Entschädigung für Schäden in Gebäuden oder in Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und für in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindliche Sachen.
Dokumentversion: 2021.11
Versicherte Gefahren und Schäden
4.1 Bruchschäden
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören (Nr. 10), leisten wir Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
aa) der Wasserversorgung (Zuoder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
bb) der Warmwasseroder Dampfheizung inklusive Fußbodenheizung sowie Klima-, Wärmepumpenoder Solarheizungsanlagen,
cc) von Wasserlösch-, Sprinkleroder Berieselungsanlagen,
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind;
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (zum Beispiel Wasserund Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungsinklusive Fußbodenheizungs-, Klima-, Wärmepumpenoder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Ferner sind Schäden, die von innerhalb des Gebäudes liegenden Regenfallrohren und in Zisternen aufgefangenem Regenwasser verursacht werden, mitversichert.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
4.1.2 Bruchschäden an Installationen
Mitversichert sind im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ sonstige Bruchschäden an Armaturen (zum Beispiel Wasserund Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), sofern Sie hierfür die Gefahr tragen.
4.2 Nässeschäden
4.2.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zuund Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser-, Dampfoder Fußbodenheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch-, Sprinklerund Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten, Schwimmbädern, Aquarien/Terrarien, innerhalb des Gebäudes liegenden Regenabflussrohren oder in Zisternen aufgefangenem Regenwasser bestimmungswidrig ausgetreten sein.
Sole, Öle, Kühlund Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpenoder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf und Regenwasser aus Zisternen stehen Leitungswasser gleich.
Mitversichert ist auch der Schaden an Lebewesen eines Aquariums, der als Folge dadurch entsteht, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
4.2.2 Wasser aus Zimmerbrunnen/Wassersäulen
Mitversichert sind im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch Nässeschäden am Hausrat durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen.
4.2.3 Reinigungsund Planschwasser
Mitversichert sind im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch Nässeschäden am Hausrat durch bestimmungswidrigen Austritt von Reinigungsund Planschwasser.
4.2.4 Unmittelbare Einwirkung von Regenund Schmelzwasser
Mitversichert sind ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auch Nässeschäden am Hausrat durch unmittelbare Einwirkung von Regenund Schmelzwasser.
Die versicherten Sachen müssen sich innerhalb der versicherten Wohnung befinden.
Nicht versichert sind durch Rückstau oder sonstige Überschwemmung des Grundstücks oder Gebäudes entstandene Schäden.
Die Höchstentschädigung pro Schadenfall beträgt 10.000 Euro.
4.3 Nicht versicherte Schäden
4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
a) Planschoder Reinigungswasser;
b) Schwamm;
c) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
d) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
e) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
f) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brands, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkleroder Berieselungsanlage;
g) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen;
h) Leitungswasser aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen.
4.3.2 Die ARAG leistet keine Entschädigung für Schäden in Gebäuden oder in Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und für in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindliche Sachen.
Dokumentversion: 2021.11