In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Außenversicherung:
11.1 Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Versicherte Sachen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden.
Als nicht mehr „vorübergehend“ gelten
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ Zeiträume von mehr als drei Monaten,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ Zeiträume von mehr als sechs Monaten bzw.
c) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ Zeiträume von mehr als 24 Monaten.
11.2 Unselbstständiger Hausstand / Vorsorgeversicherung bei Haushaltsneugründung und Zweitwohnsitz
11.2.1 Vorübergehender Aufenthalt während Wehrdienst oder freiwilligem sozialem Jahr, Praktikum Berufsausbildung oder Studium
Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person sich zur Ausbildung (Praktikum, Berufsausbildung oder Studium), zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr), aufgrund des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb des Versicherungsorts auf, so gilt dies abweichend von Nr. 11.1 so lange als vorübergehend, bis dort ein eigenständiger Haushalt gegründet wird.
11.2.2 Dauerhafter Aufenthalt von bestimmten Sportgeräten
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ sind auch die dauerhaft außerhalb der Wohnung untergebrachten Sportgeräte, wie zum Beispiel Golfausrüstung, Sattel, Ski bis zu einer Entschädigungsgrenze von 25.000 Euro mitversichert. Die unter Nr. 3.2 genannten Voraussetzungen für Schäden durch einen Einbruchdiebstahl müssen erfüllt sein.
11.2.3 Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand der Kinder (ARAG Haushalt-Schutz „Premium“)
Gründen in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebende Kinder (auch Stief-, Adoptivoder Pflegekinder) erstmals einen eigenen Haushalt (Haushaltsneugründung) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, besteht im ARAG HaushaltSchutz „Premium“ auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 Euro begrenzt. Für Wertsachen nach Teil B Nr. 10.2.2 gilt abweichend von Teil B Nr. 18.2 eine Höchstentschädigungsgrenze von insgesamt 2.500 Euro. Versicherungsschutz im Rahmen dieser Vorsorgeversicherung besteht nach den diesem Vertrag zugrunde liegenden Hausratversicherungsbedingungen. Optionale Erweiterungen, auch wenn diese von Ihnen mit der ARAG vereinbart wurden, sind vom Versicherungsschutz für die Wohnung des Kindes ausgeschlossen.
Die Vorsorgeversicherung erlischt ohne weitere Mitteilung 12 Monate nach Umzugsbeginn.
11.2.4 Versicherung für selbständigen Haushalt als beruflicher Zweitwohnsitz (ARAG Haushalt-Schutz „Premium“)
Gründen Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehebzw. Lebenspartner einen eigenen Haushalt als beruflichen Zweitwohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, besteht im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auch für den zweiten Haushalt Versicherungsschutz. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 Euro begrenzt. Für Wertsachen gemäß Teil B Nr. 10.2.2 gilt abweichend von Teil B Nr. 18.2 eine Höchstentschädigungsgrenze von insgesamt 2.500 Euro.
11.3 Raub
Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden soweit nicht Deckung nach Teil B Nr. 3.5.4 gewährt wird.
11.4 Naturgefahren
Für Naturgefahren besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Gemäß Nr. 11.2.3 besteht kein Versicherungsschutz.
11.5 Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist
aa) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ auf 20.000 Euro,
bb) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 30.000 Euro,
cc) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ bis zur Versicherungssumme versichert
b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen (siehe Teil B Nr. 17.2).
c) Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ ist die Entschädigung für den unselbständigen Haushalt nach Teil B Nr. 11.2 bis zur Versicherungssumme versichert. Die Bestimmungen zur Unterversicherung nach Teil B Nr. 14 und Teil B Nr. 17.5 finden Anwendung.
Dokumentversion: 2021.11
11.1 Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Versicherte Sachen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden.
Als nicht mehr „vorübergehend“ gelten
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ Zeiträume von mehr als drei Monaten,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ Zeiträume von mehr als sechs Monaten bzw.
c) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ Zeiträume von mehr als 24 Monaten.
11.2 Unselbstständiger Hausstand / Vorsorgeversicherung bei Haushaltsneugründung und Zweitwohnsitz
11.2.1 Vorübergehender Aufenthalt während Wehrdienst oder freiwilligem sozialem Jahr, Praktikum Berufsausbildung oder Studium
Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person sich zur Ausbildung (Praktikum, Berufsausbildung oder Studium), zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr), aufgrund des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb des Versicherungsorts auf, so gilt dies abweichend von Nr. 11.1 so lange als vorübergehend, bis dort ein eigenständiger Haushalt gegründet wird.
11.2.2 Dauerhafter Aufenthalt von bestimmten Sportgeräten
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ sind auch die dauerhaft außerhalb der Wohnung untergebrachten Sportgeräte, wie zum Beispiel Golfausrüstung, Sattel, Ski bis zu einer Entschädigungsgrenze von 25.000 Euro mitversichert. Die unter Nr. 3.2 genannten Voraussetzungen für Schäden durch einen Einbruchdiebstahl müssen erfüllt sein.
11.2.3 Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand der Kinder (ARAG Haushalt-Schutz „Premium“)
Gründen in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebende Kinder (auch Stief-, Adoptivoder Pflegekinder) erstmals einen eigenen Haushalt (Haushaltsneugründung) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, besteht im ARAG HaushaltSchutz „Premium“ auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 Euro begrenzt. Für Wertsachen nach Teil B Nr. 10.2.2 gilt abweichend von Teil B Nr. 18.2 eine Höchstentschädigungsgrenze von insgesamt 2.500 Euro. Versicherungsschutz im Rahmen dieser Vorsorgeversicherung besteht nach den diesem Vertrag zugrunde liegenden Hausratversicherungsbedingungen. Optionale Erweiterungen, auch wenn diese von Ihnen mit der ARAG vereinbart wurden, sind vom Versicherungsschutz für die Wohnung des Kindes ausgeschlossen.
Die Vorsorgeversicherung erlischt ohne weitere Mitteilung 12 Monate nach Umzugsbeginn.
11.2.4 Versicherung für selbständigen Haushalt als beruflicher Zweitwohnsitz (ARAG Haushalt-Schutz „Premium“)
Gründen Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehebzw. Lebenspartner einen eigenen Haushalt als beruflichen Zweitwohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, besteht im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auch für den zweiten Haushalt Versicherungsschutz. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 Euro begrenzt. Für Wertsachen gemäß Teil B Nr. 10.2.2 gilt abweichend von Teil B Nr. 18.2 eine Höchstentschädigungsgrenze von insgesamt 2.500 Euro.
11.3 Raub
Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden soweit nicht Deckung nach Teil B Nr. 3.5.4 gewährt wird.
11.4 Naturgefahren
Für Naturgefahren besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Gemäß Nr. 11.2.3 besteht kein Versicherungsschutz.
11.5 Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist
aa) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ auf 20.000 Euro,
bb) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 30.000 Euro,
cc) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ bis zur Versicherungssumme versichert
b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen (siehe Teil B Nr. 17.2).
c) Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ ist die Entschädigung für den unselbständigen Haushalt nach Teil B Nr. 11.2 bis zur Versicherungssumme versichert. Die Bestimmungen zur Unterversicherung nach Teil B Nr. 14 und Teil B Nr. 17.5 finden Anwendung.
Dokumentversion: 2021.11