In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Versicherungswert, Versicherungssumme (Summenmodell)/Entschädigungsgrenze (Quadratmetermodell):
14.1 Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
b) Für Kunstgegenstände (siehe 18. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Nr. 18 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 18.2 ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswerts höchstens diese Beträge berücksichtigt.
14.2 Versicherungssumme (Summenmodell)
a) Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
b) Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von zehn Prozent der Versicherungssumme, im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ maximal jedoch um 30.000 Euro.
14.3 Entschädigungsgrenze (Quadratmetermodell)
a) Die Entschädigungsgrenze beim Quadratmetermodell ist auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt, sofern nicht für versicherte Sachen geringere Entschädigungsgrenzen vereinbart sind.
b) Bei Erhöhung der Wohnfläche um nicht mehr als zehn Prozent innerhalb des laufenden Versicherungsjahres besteht eine Vorsorgeversicherung.
Dokumentversion: 2021.11
14.1 Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
b) Für Kunstgegenstände (siehe 18. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Nr. 18 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 18.2 ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswerts höchstens diese Beträge berücksichtigt.
14.2 Versicherungssumme (Summenmodell)
a) Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
b) Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von zehn Prozent der Versicherungssumme, im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ maximal jedoch um 30.000 Euro.
14.3 Entschädigungsgrenze (Quadratmetermodell)
a) Die Entschädigungsgrenze beim Quadratmetermodell ist auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt, sofern nicht für versicherte Sachen geringere Entschädigungsgrenzen vereinbart sind.
b) Bei Erhöhung der Wohnfläche um nicht mehr als zehn Prozent innerhalb des laufenden Versicherungsjahres besteht eine Vorsorgeversicherung.
Dokumentversion: 2021.11