In der Hausratversicherung der ARAG gilt folgendes für Versicherte Kosten, Serviceleistungen:
12.1 Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendige
12.1.1 Aufräumungskosten
für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
12.1.2 Bewegungsund Schutzkosten,
die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
12.1.3 Hotelkosten
für Hotels inklusive Frühstück ohne sonstige Nebenkosten (zum Beispiel Telefon oder Stromkosten) sowie Kosten der Unterbringung Ihrer Haustiere, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Entschädigung ist pro Tag auf maximal 250 Euro begrenzt.
Wird weder ein Hotel noch eine ähnliche Unterbringung in Anspruch genommen, erstatten wir Ihnen und jeder mit Ihnen dauernd in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person für sonstige Ausgaben pro Tag 10 Euro.
Der Anspruch besteht auch, wenn kein Hausratschaden eingetreten ist, aber der Schaden am Gebäude und die Unbewohnbarkeit der Wohnung nachgewiesen worden sind und soweit keine Leistung von einem anderen Versicherer erlangt werden kann (Subsidiarität, Teil A Nr. 11.5).
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist oder bei unverzüglicher Instandsetzung bewohnbar wäre, wie folgt ersetzt:
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ maximal 25.000 Euro;
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ maximal 37.500 Euro;
c) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“, solange erforderlich, das heißt, bis die Wohnung wieder benutzbar oder die Benutzung eines bewohnbaren Teils zumutbar ist.
12.1.4 Transportund Lagerkosten
für erforderlichen Transport und die notwendige Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zuzumuten ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.
12.1.5 Schlossänderungskosten
für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ sind auch die erforderlichen Schlossänderungskosten
a) für Türen, die auch von anderen Hausbewohnern mit deren eigenen Schlüsseln benutzt werden (Gemeinschaftstüren) und Ihr Schlüssel durch einen Versicherungsfall bei Ihnen abhandengekommen ist sowie
b) für Ihren PKW, bis zu einem Betrag von 500 Euro, wenn Ihr Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen ist
mitversichert.
12.1.6 Bewachungskosten
für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind oder bei unverzüglicher Instandsetzungsbeauftragung wären, längstens für
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ für die Dauer von 72 Stunden,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ solange erforderlich.
12.1.7 Reparaturkosten für Gebäudeschäden
die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
12.1.8 Reparaturkosten für Nässeschäden
an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen, die durch Leitungswasser (siehe Nr. 4.2) entstanden sind.
12.1.9 Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen
12.1.10 Kosten für die außerplanmäßige Rückreise von einer Auslandsreise (Urlaub oder Dienstreise)
von Ihnen sowie den mitreisenden Personen, soweit diese Kosten die Fahrtkosten der ursprünglich vorgesehenen Rückreise übersteigen und Ihre Anwesenheit am Schadenort wegen eines Versicherungsfalls, der 5.000 Euro übersteigt, erforderlich ist (Rückreisekosten).
12.1.11 Kosten für die Stornierung einer Auslandsreise (Urlaub oder Dienstreise)
von Ihnen sowie den mitreisenden Personen, soweit aufgrund eines Versicherungsfalls, der 5.000 Euro übersteigt, Ihre Anwesenheit am Schadenort erforderlich ist. Hat ein anderer zu leisten (zum Beispiel Ihr Arbeitgeber oder eine Reiserücktrittsversicherung), geht dessen Leistung vor.
12.1.12 Wasserund Gasmehrverbrauch
Mehrkosten des Wasserund/oder Gasmehrverbrauchs, die im Falle eines Sachschadens nach Nr. 4.1 nachgewiesen werden.
12.1.13 Sachverständigenkosten
Abweichend von Nr. 20.6 übernehmen wir die Kosten des Sachverständigenverfahrens, die von Ihnen zu tragen sind, soweit der Schaden 25.000 Euro übersteigt
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ zu 80 Prozent,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ zu 100 Prozent.
12.1.14 Preissteigerung
Wir ersetzen auch Preissteigerungen, die im Zuge der Wiederherstellung entstehen und deren Ursache in der Zeit zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglichen Wiederherstellung liegt und für die nicht gleichzeitig eine Preisdifferenzversicherung besteht. Veranlassen Sie nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
12.1.15 Feuerlöschkosten
Kosten, die Sie zur Brandbekämpfung für geboten halten dürfen (Feuerlöschkosten); freiwillige Zuwendungen Ihrerseits an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn wir vorher zugestimmt hatten.
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr und anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden und nach öffentlichem Recht kein Erstattungsanspruch besteht.
12.1.16 Umzugskosten nach einem Versicherungsfall
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ erstatten wir die angefallenen, nachgewiesenen Kosten für einen Umzug sowie eine Maklerprovision für die Vermittlung der Ersatzwohnung, wenn die versicherte Wohnung durch den Versicherungsfall für mindestens sechs Monate unbewohnbar geworden ist.
Keine Erstattung von Umzugskosten erfolgt, sofern die neue Wohnung mehr als 100 Kilometer vom bisherigen Versicherungsort (Nr. 10.3) entfernt ist.
12.1.17 Mehrkosten für notwendige Eil-, Expressund Luftfracht
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ erstatten wir im Fall eines versicherten Ereignisses gemäß Nr. 1 auch die Mehrkosten, die für notwendige Eil-, Expressund Luftfracht für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen entstehen.
12.1.18 Ersatz von durch Einbrecher und Räuber verursachte Telefonmehrkosten sowie missbräuchliche Nutzung des Internetzugangs
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ ersetzen wir die Telefonkosten, die durch einen Einbruchdiebstahl (Nr. 3.2.1) in die versicherte Wohnung durch den Täter entstehen Wir leisten ebenfalls Entschädigung für Schäden, die durch eine missbräuchliche Nutzung des Internetzugangs entstehen, sofern dem Täter durch einen Einbruchdiebstahl (Teil B Nr. 3.2.1) oder Raub (Teil B Nr. 3.5.1) dies möglich wurde.
Sie müssen dabei
a) unverzüglich Ihr Passwort ändern, eine entwendete SIM-Karte sperren und
b) den Einbruchdiebstahl oder Raub und die missbräuchliche Nutzung unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzeigen.
c) Sie haben uns auf Verlangen durch das Telekommunikationsunternehmen einen Einzelnachweis der nicht von Ihnen geführten Telefonate zu erbringen.
Auf die Folgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten findet Teil A Nr. 8 Anwendung. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 5.000 Euro,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme begrenzt.
12.1.19 Erstattung persönlicher Auslagen und Verpflegungskosten
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ erstatten wir die persönlichen Auslagen und Verpflegungskosten, die aufgrund eines Versicherungsfalls entstehen, der 5.000 Euro übersteigt, bis zu 500 Euro, im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ bis zu 10.000 Euro.
Sie haben uns auf Verlangen Belege und Rechnungen einzureichen.
12.1.20 Datenrettungskosten
a) Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ leisten wir im Falle eines versicherten Ereignisses gemäß Nr. 1 für tatsächlich entstandene, notwendige Kosten für die technische Wiederherstellung und nicht für die Wiederbeschaffung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme
aa) durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren,
bb) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auch durch eine Schadsoftware, die ein Dritter auf das internetfähige Endgerät implementiert hat (Cyberangriff),
verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Wiederbeschaffung bzw. Rettung besteht nicht.
b) Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für
aa) Daten und Programme, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (zum Beispiel sogenannte Raubkopien);
bb) Programme und Daten, die Sie auf einem Rücksicherungsoder Installationsmedium vorhalten. Die Höchstentschädigung je Versicherungsfall beträgt 1.000 Euro.
12.1.21 Befüllungskosten von Aquarien/Wasserbetten
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ leistet die ARAG im Fall eines versicherten Ereignisses gemäß Nr. 1 auch für die Kosten zur Wiederbefüllung von Aquarien und Wasserbetten.
12.1.22 Unterstützungsleistung bei Krankenhausaufenthalt oder ärztlicher Krankschreibung als unmittelbare Folge eines versicherten Hausratschadens
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ zahlen wir Ihnen oder den an Ihrem Versicherungsort gemeldeten Personen ein Krankentagegeld in Höhe von 100 Euro je Person und Tag, maximal für 20 Tage, sofern für Sie aufgrund eines versicherten Schadenereignisses ein Krankenhausaufenthalt und/oder eine ärztliche Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit notwendig wird.
Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt nicht.
Die Vorschriften für die Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung (Nr. 17.5) gelten hierbei nicht.
12.1.23 Opferhilfe nach einer Straftat in Verbindung mit einem versicherten Hausratschaden Mitversichert ist im Rahmen des ARAG Hausrat-Schutzes „Premium“ die ARAG Opferhilfe.
12.1.23.1 Gegenstand der Opferhilfe
12.1.23.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder an Ihrem Versicherungsort gemeldete Personen während der Wirksamkeit dieser Versicherung im Rahmen eines versicherten Raubs oder den Versuch einer solchen Tat
a) Opfer einer Gewalttat nach § 1 Abs. 1 und 2 des Opferentschädigungsgesetzes geworden ist und
b) dadurch eine körperliche (nicht psychische) Schädigung erlitten haben und
c) der Täter nicht ermittelt werden konnte und
d) Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes beanspruchen kann.
12.1.23.1.2 Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes kann beanspruchen, wer durch eine vorsätzliche rechtswidrige Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Anspruch auf Leistungen hat auch, wer einen Gesundheitsschaden bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat erlitten hat.
12.1.23.1.3 Leistungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Leistung ist, dass für Sie oder eine versicherte Person Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz in entsprechender Anwendung der §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes bewilligt wurden (Bewilligungsbescheid). Der Versorgungsanspruch ist uns unverzüglich anzuzeigen.
12.1.23.1.4 Umfang der Leistung
Wir leisten den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten Leistungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes für den Zeitraum von drei Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 Euro.
Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung oder eine Kürzung der Leistung aufgrund einer Unterversicherung (Nr. 17.5) erfolgt nicht.
12.1.23.1.5 Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden
a) aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind;
b) im Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme der versicherten Person an strafbaren Handlungen.
12.1.23.1.6 Zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle,
a) die während der Wirksamkeit der Versicherung der ARAG-Opferhilfe eingetreten sind und
b) die uns nicht später als zwei Jahre nach dem Ende der Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheids gemeldet werden.
12.1.24 ARAG Soforthilfe bei nicht genannten Kosten
Entstehen Ihnen in Zusammenhang mit einem versicherten ersatzpflichtigen Hausratschaden Aufwendungen für Leistungen Dritter, die im Rahmen der bereits mitversicherten Kosten nicht versichert sind, leisten wir für diese ungenannten Kosten eine Entschädigung
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ bis zu 1.000 Euro
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ bis zu 5.000 Euro und
c) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ bis zu 10.000 Euro je Versicherungsjahr.
Kosten im Zusammenhang mit der Nichtoder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, Ersatzleistungen für den Verdienstausfall aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit sowie Wiederbeschaffungsund Reparaturkosten werden nicht erstattet.
12.1.25 Kostenübernahme für ein Übergabeprotokoll bei Wohnungswechsel
Im ARAG Hausrat-Schutz „Premium“ vermitteln wir Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung eines Übergabeprotokolls bei einem Wohnungswechsel in Deutschland.
Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt nicht.
(Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Vermieter das Übergabeprotokoll.) Für die Tätigkeit des Dienstleisters sind wir nicht verantwortlich. Die Kostenerstattung ist auf zwei Protokolle pro Jahr begrenzt.
12.1.26 Vermittlung eines Handwerkers
Wenn Sie einen Handwerker beauftragen müssen, helfen wir Ihnen bei der Suche eines geeigneten Handwerkbetriebs in Ihrer Nähe.
12.1.27 Psychologische telefonische Soforthilfe nach einem Schadenereignis
Wird aufgrund eines versicherten Hausratschadens eine psychologische Hilfe für Sie und/ oder eine im Haushalt lebende Person erforderlich, vermitteln wir Ihnen eine angemessene psychologische telefonische Hilfe.
Die psychologische Hilfe soll bei der Verarbeitung dieses Ereignisses unterstützen und über Möglichkeiten zur Verbesserung der psychischen Situation beraten. Die Kosten für die telefonische psychologische Hilfe tragen wir.
12.1.28 Mehrkosten durch energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten
Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahekommt.
12.1.29 Mietkosten für Miet-/Ersatzgeräte von Haushaltsgeräten
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ ersetzen wir Ihnen die erforderlichen Kosten für die Anmietung von entsprechenden Ersatz-Haushaltsgeräten, wenn bei einem Versicherungsfall ein(e)
• Kühl-/Gefrierschrank oder -truhe,
• Geschirrspülmaschine,
• Herd/Ofen,
• Kühlschrank,
• Waschmaschine oder
• Wäschetrockner
zerstört, beschädigt oder abhandengekommen und eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich ist. Die Entschädigung ist im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ je Versicherungsfall auf 500 Euro begrenzt.
12.1.30 Kosten für Fehlalarme
Mitversichert sind die Kosten, die durch eine Fehlfunktion oder einen Fehlalarm in der versicherten Wohnung installierten Rauchmelder, Rauchwarnmelder, Gasmelder, Gaswarnmelder, Hitzemelder oder Einbruchmeldeanlagen entstehen (zum Beispiel Übernahme der amtliche Gebühren).
12.1.31 Erholungsurlaub nach Schadenfall
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ erstatten wir Ihnen bis zu 1.000 Euro für die Kosten eines Erholungsurlaubes für Sie und/oder die im Haushalt lebenden Personen, wenn Sie einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall erlitten haben, der mindestens 25.000 Euro beträgt.
Die Erstattung kann nur für einen Erholungsurlaub beansprucht werden, der nach Schadeneintritt gebucht und spätestens bis drei Monate nach Abschluss der Schadenregulierung angetreten wird.
12.1.32 Kosten für Haustierunterbringung
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ ersetzen wir Ihnen bis zu 1.000 Euro für die notwendigen Kosten der Unterbringung Ihrer Haustiere in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringungsstätte, wenn die Unterbringung anlässlich eines ersatzpflichtigen Schadens geboten erscheint.
12.1.33 Tierarztkosten für Haustiere
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ ersetzen wir Ihnen die notwendigen Kosten gemäß GOT für die ambulante Heilbehandlung durch einen Tierarzt Ihrer in der Wohnung lebenden Haustiere, wenn diese durch einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall verletzt wurden. Eine Verletzung im Sinne dieser Bestimmung ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt und eine körperliche Schädigung des Tieres nach sich zieht. Die Erstattung kann nur insoweit erfolgen, als keine Leistung von einem anderen Versicherer verlangt werden kann (Subsidiarität Teil A 11.5).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 5.000 Euro
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auf 10.000 Euro begrenzt.
12.1.34 Kosten für Einbruchsicherungen
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ ersetzen wir Ihnen einmalig die notwendigen Kosten bis maximal 1.000 Euro für zusätzliche oder verbesserte Einbruchsicherungen in Ihrer Wohnung.
Voraussetzung ist, dass
a) die Sicherungen nach einem erstattungspflichtigen Einbruch oder Einbruchsversuch in der Wohnung angebracht werden und
b) der ersatzpflichtige Schaden 25.000 Euro übersteigt.
12.1.35 Kosten eines Wasserstandsmelders nach einem Leitungswasserschaden
Haben Sie einen nach diesem Vertrag ersatzpflichtigen Leistungswasserschaden erlitten, ersetzen wir einmalig während der Vertragslaufzeit die Kosten für den Einbau eines Smart-Home-Wasserstandsmelders bis 250 Euro.
12.2 Entschädigungsgrenzen
Die versicherten Kosten sind bis zur Höchstentschädigungsgrenze versichert und darüber hinaus
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ bis zu 30.000 Euro und
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und Premium“ bis zur Versicherungssumme bzw. Höchstentschädigungsgrenze.
12.3 Serviceleistungen
12.3.1 Beratung zu verbesserten Einbruchsicherung
Wir organisieren im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ eine Beratung über eine verbesserte Einbruchsicherung. Die Kosten der Beratung übernehmen wir nur für den Fall, dass wir diese auch vermittelt haben. Die Kosten der Einbruchsicherung werden nur gemäß 12.1.34 übernommen.
12.3.2 Unsere Serviceleistungen erbringen wir, solange Ihr ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ besteht und wir unser ServiceAngebot aufrechterhalten. Wir können auch ohne vorherige Information diese Serviceleistung generell oder teilweise einstellen oder inhaltlich ändern und Servicepartner wechseln. Ihren ARAG Haushalt-Schutz können Sie deswegen nicht vorzeitig kündigen. Eine gesonderte Kündigung der Serviceleistung ist nicht vorgesehen. Wir haften nicht für Umstände im Zusammenhang mit einer Nichtoder Schlechterfüllung der Serviceleistung. Für die Erbringung der Leistung an sich und deren Inhalt ist der jeweilige Servicepartner allein verantwortlich.
Dokumentversion: 2021.11
12.1 Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendige
12.1.1 Aufräumungskosten
für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
12.1.2 Bewegungsund Schutzkosten,
die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
12.1.3 Hotelkosten
für Hotels inklusive Frühstück ohne sonstige Nebenkosten (zum Beispiel Telefon oder Stromkosten) sowie Kosten der Unterbringung Ihrer Haustiere, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Entschädigung ist pro Tag auf maximal 250 Euro begrenzt.
Wird weder ein Hotel noch eine ähnliche Unterbringung in Anspruch genommen, erstatten wir Ihnen und jeder mit Ihnen dauernd in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person für sonstige Ausgaben pro Tag 10 Euro.
Der Anspruch besteht auch, wenn kein Hausratschaden eingetreten ist, aber der Schaden am Gebäude und die Unbewohnbarkeit der Wohnung nachgewiesen worden sind und soweit keine Leistung von einem anderen Versicherer erlangt werden kann (Subsidiarität, Teil A Nr. 11.5).
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist oder bei unverzüglicher Instandsetzung bewohnbar wäre, wie folgt ersetzt:
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ maximal 25.000 Euro;
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ maximal 37.500 Euro;
c) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“, solange erforderlich, das heißt, bis die Wohnung wieder benutzbar oder die Benutzung eines bewohnbaren Teils zumutbar ist.
12.1.4 Transportund Lagerkosten
für erforderlichen Transport und die notwendige Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zuzumuten ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.
12.1.5 Schlossänderungskosten
für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ sind auch die erforderlichen Schlossänderungskosten
a) für Türen, die auch von anderen Hausbewohnern mit deren eigenen Schlüsseln benutzt werden (Gemeinschaftstüren) und Ihr Schlüssel durch einen Versicherungsfall bei Ihnen abhandengekommen ist sowie
b) für Ihren PKW, bis zu einem Betrag von 500 Euro, wenn Ihr Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen ist
mitversichert.
12.1.6 Bewachungskosten
für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind oder bei unverzüglicher Instandsetzungsbeauftragung wären, längstens für
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ für die Dauer von 72 Stunden,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ solange erforderlich.
12.1.7 Reparaturkosten für Gebäudeschäden
die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
12.1.8 Reparaturkosten für Nässeschäden
an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen, die durch Leitungswasser (siehe Nr. 4.2) entstanden sind.
12.1.9 Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen
12.1.10 Kosten für die außerplanmäßige Rückreise von einer Auslandsreise (Urlaub oder Dienstreise)
von Ihnen sowie den mitreisenden Personen, soweit diese Kosten die Fahrtkosten der ursprünglich vorgesehenen Rückreise übersteigen und Ihre Anwesenheit am Schadenort wegen eines Versicherungsfalls, der 5.000 Euro übersteigt, erforderlich ist (Rückreisekosten).
12.1.11 Kosten für die Stornierung einer Auslandsreise (Urlaub oder Dienstreise)
von Ihnen sowie den mitreisenden Personen, soweit aufgrund eines Versicherungsfalls, der 5.000 Euro übersteigt, Ihre Anwesenheit am Schadenort erforderlich ist. Hat ein anderer zu leisten (zum Beispiel Ihr Arbeitgeber oder eine Reiserücktrittsversicherung), geht dessen Leistung vor.
12.1.12 Wasserund Gasmehrverbrauch
Mehrkosten des Wasserund/oder Gasmehrverbrauchs, die im Falle eines Sachschadens nach Nr. 4.1 nachgewiesen werden.
12.1.13 Sachverständigenkosten
Abweichend von Nr. 20.6 übernehmen wir die Kosten des Sachverständigenverfahrens, die von Ihnen zu tragen sind, soweit der Schaden 25.000 Euro übersteigt
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ zu 80 Prozent,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ zu 100 Prozent.
12.1.14 Preissteigerung
Wir ersetzen auch Preissteigerungen, die im Zuge der Wiederherstellung entstehen und deren Ursache in der Zeit zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglichen Wiederherstellung liegt und für die nicht gleichzeitig eine Preisdifferenzversicherung besteht. Veranlassen Sie nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
12.1.15 Feuerlöschkosten
Kosten, die Sie zur Brandbekämpfung für geboten halten dürfen (Feuerlöschkosten); freiwillige Zuwendungen Ihrerseits an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn wir vorher zugestimmt hatten.
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr und anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden und nach öffentlichem Recht kein Erstattungsanspruch besteht.
12.1.16 Umzugskosten nach einem Versicherungsfall
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ erstatten wir die angefallenen, nachgewiesenen Kosten für einen Umzug sowie eine Maklerprovision für die Vermittlung der Ersatzwohnung, wenn die versicherte Wohnung durch den Versicherungsfall für mindestens sechs Monate unbewohnbar geworden ist.
Keine Erstattung von Umzugskosten erfolgt, sofern die neue Wohnung mehr als 100 Kilometer vom bisherigen Versicherungsort (Nr. 10.3) entfernt ist.
12.1.17 Mehrkosten für notwendige Eil-, Expressund Luftfracht
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ erstatten wir im Fall eines versicherten Ereignisses gemäß Nr. 1 auch die Mehrkosten, die für notwendige Eil-, Expressund Luftfracht für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen entstehen.
12.1.18 Ersatz von durch Einbrecher und Räuber verursachte Telefonmehrkosten sowie missbräuchliche Nutzung des Internetzugangs
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ ersetzen wir die Telefonkosten, die durch einen Einbruchdiebstahl (Nr. 3.2.1) in die versicherte Wohnung durch den Täter entstehen Wir leisten ebenfalls Entschädigung für Schäden, die durch eine missbräuchliche Nutzung des Internetzugangs entstehen, sofern dem Täter durch einen Einbruchdiebstahl (Teil B Nr. 3.2.1) oder Raub (Teil B Nr. 3.5.1) dies möglich wurde.
Sie müssen dabei
a) unverzüglich Ihr Passwort ändern, eine entwendete SIM-Karte sperren und
b) den Einbruchdiebstahl oder Raub und die missbräuchliche Nutzung unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzeigen.
c) Sie haben uns auf Verlangen durch das Telekommunikationsunternehmen einen Einzelnachweis der nicht von Ihnen geführten Telefonate zu erbringen.
Auf die Folgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten findet Teil A Nr. 8 Anwendung. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 5.000 Euro,
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme begrenzt.
12.1.19 Erstattung persönlicher Auslagen und Verpflegungskosten
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ erstatten wir die persönlichen Auslagen und Verpflegungskosten, die aufgrund eines Versicherungsfalls entstehen, der 5.000 Euro übersteigt, bis zu 500 Euro, im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ bis zu 10.000 Euro.
Sie haben uns auf Verlangen Belege und Rechnungen einzureichen.
12.1.20 Datenrettungskosten
a) Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ leisten wir im Falle eines versicherten Ereignisses gemäß Nr. 1 für tatsächlich entstandene, notwendige Kosten für die technische Wiederherstellung und nicht für die Wiederbeschaffung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme
aa) durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren,
bb) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auch durch eine Schadsoftware, die ein Dritter auf das internetfähige Endgerät implementiert hat (Cyberangriff),
verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Wiederbeschaffung bzw. Rettung besteht nicht.
b) Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für
aa) Daten und Programme, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (zum Beispiel sogenannte Raubkopien);
bb) Programme und Daten, die Sie auf einem Rücksicherungsoder Installationsmedium vorhalten. Die Höchstentschädigung je Versicherungsfall beträgt 1.000 Euro.
12.1.21 Befüllungskosten von Aquarien/Wasserbetten
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ leistet die ARAG im Fall eines versicherten Ereignisses gemäß Nr. 1 auch für die Kosten zur Wiederbefüllung von Aquarien und Wasserbetten.
12.1.22 Unterstützungsleistung bei Krankenhausaufenthalt oder ärztlicher Krankschreibung als unmittelbare Folge eines versicherten Hausratschadens
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ zahlen wir Ihnen oder den an Ihrem Versicherungsort gemeldeten Personen ein Krankentagegeld in Höhe von 100 Euro je Person und Tag, maximal für 20 Tage, sofern für Sie aufgrund eines versicherten Schadenereignisses ein Krankenhausaufenthalt und/oder eine ärztliche Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit notwendig wird.
Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt nicht.
Die Vorschriften für die Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung (Nr. 17.5) gelten hierbei nicht.
12.1.23 Opferhilfe nach einer Straftat in Verbindung mit einem versicherten Hausratschaden Mitversichert ist im Rahmen des ARAG Hausrat-Schutzes „Premium“ die ARAG Opferhilfe.
12.1.23.1 Gegenstand der Opferhilfe
12.1.23.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder an Ihrem Versicherungsort gemeldete Personen während der Wirksamkeit dieser Versicherung im Rahmen eines versicherten Raubs oder den Versuch einer solchen Tat
a) Opfer einer Gewalttat nach § 1 Abs. 1 und 2 des Opferentschädigungsgesetzes geworden ist und
b) dadurch eine körperliche (nicht psychische) Schädigung erlitten haben und
c) der Täter nicht ermittelt werden konnte und
d) Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes beanspruchen kann.
12.1.23.1.2 Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes kann beanspruchen, wer durch eine vorsätzliche rechtswidrige Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Anspruch auf Leistungen hat auch, wer einen Gesundheitsschaden bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat erlitten hat.
12.1.23.1.3 Leistungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Leistung ist, dass für Sie oder eine versicherte Person Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz in entsprechender Anwendung der §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes bewilligt wurden (Bewilligungsbescheid). Der Versorgungsanspruch ist uns unverzüglich anzuzeigen.
12.1.23.1.4 Umfang der Leistung
Wir leisten den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten Leistungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes für den Zeitraum von drei Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 Euro.
Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung oder eine Kürzung der Leistung aufgrund einer Unterversicherung (Nr. 17.5) erfolgt nicht.
12.1.23.1.5 Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden
a) aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind;
b) im Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme der versicherten Person an strafbaren Handlungen.
12.1.23.1.6 Zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle,
a) die während der Wirksamkeit der Versicherung der ARAG-Opferhilfe eingetreten sind und
b) die uns nicht später als zwei Jahre nach dem Ende der Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheids gemeldet werden.
12.1.24 ARAG Soforthilfe bei nicht genannten Kosten
Entstehen Ihnen in Zusammenhang mit einem versicherten ersatzpflichtigen Hausratschaden Aufwendungen für Leistungen Dritter, die im Rahmen der bereits mitversicherten Kosten nicht versichert sind, leisten wir für diese ungenannten Kosten eine Entschädigung
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ bis zu 1.000 Euro
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ bis zu 5.000 Euro und
c) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ bis zu 10.000 Euro je Versicherungsjahr.
Kosten im Zusammenhang mit der Nichtoder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, Ersatzleistungen für den Verdienstausfall aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit sowie Wiederbeschaffungsund Reparaturkosten werden nicht erstattet.
12.1.25 Kostenübernahme für ein Übergabeprotokoll bei Wohnungswechsel
Im ARAG Hausrat-Schutz „Premium“ vermitteln wir Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung eines Übergabeprotokolls bei einem Wohnungswechsel in Deutschland.
Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt nicht.
(Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Vermieter das Übergabeprotokoll.) Für die Tätigkeit des Dienstleisters sind wir nicht verantwortlich. Die Kostenerstattung ist auf zwei Protokolle pro Jahr begrenzt.
12.1.26 Vermittlung eines Handwerkers
Wenn Sie einen Handwerker beauftragen müssen, helfen wir Ihnen bei der Suche eines geeigneten Handwerkbetriebs in Ihrer Nähe.
12.1.27 Psychologische telefonische Soforthilfe nach einem Schadenereignis
Wird aufgrund eines versicherten Hausratschadens eine psychologische Hilfe für Sie und/ oder eine im Haushalt lebende Person erforderlich, vermitteln wir Ihnen eine angemessene psychologische telefonische Hilfe.
Die psychologische Hilfe soll bei der Verarbeitung dieses Ereignisses unterstützen und über Möglichkeiten zur Verbesserung der psychischen Situation beraten. Die Kosten für die telefonische psychologische Hilfe tragen wir.
12.1.28 Mehrkosten durch energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten
Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahekommt.
12.1.29 Mietkosten für Miet-/Ersatzgeräte von Haushaltsgeräten
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ ersetzen wir Ihnen die erforderlichen Kosten für die Anmietung von entsprechenden Ersatz-Haushaltsgeräten, wenn bei einem Versicherungsfall ein(e)
• Kühl-/Gefrierschrank oder -truhe,
• Geschirrspülmaschine,
• Herd/Ofen,
• Kühlschrank,
• Waschmaschine oder
• Wäschetrockner
zerstört, beschädigt oder abhandengekommen und eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich ist. Die Entschädigung ist im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ je Versicherungsfall auf 500 Euro begrenzt.
12.1.30 Kosten für Fehlalarme
Mitversichert sind die Kosten, die durch eine Fehlfunktion oder einen Fehlalarm in der versicherten Wohnung installierten Rauchmelder, Rauchwarnmelder, Gasmelder, Gaswarnmelder, Hitzemelder oder Einbruchmeldeanlagen entstehen (zum Beispiel Übernahme der amtliche Gebühren).
12.1.31 Erholungsurlaub nach Schadenfall
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ erstatten wir Ihnen bis zu 1.000 Euro für die Kosten eines Erholungsurlaubes für Sie und/oder die im Haushalt lebenden Personen, wenn Sie einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall erlitten haben, der mindestens 25.000 Euro beträgt.
Die Erstattung kann nur für einen Erholungsurlaub beansprucht werden, der nach Schadeneintritt gebucht und spätestens bis drei Monate nach Abschluss der Schadenregulierung angetreten wird.
12.1.32 Kosten für Haustierunterbringung
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ ersetzen wir Ihnen bis zu 1.000 Euro für die notwendigen Kosten der Unterbringung Ihrer Haustiere in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringungsstätte, wenn die Unterbringung anlässlich eines ersatzpflichtigen Schadens geboten erscheint.
12.1.33 Tierarztkosten für Haustiere
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ ersetzen wir Ihnen die notwendigen Kosten gemäß GOT für die ambulante Heilbehandlung durch einen Tierarzt Ihrer in der Wohnung lebenden Haustiere, wenn diese durch einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall verletzt wurden. Eine Verletzung im Sinne dieser Bestimmung ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt und eine körperliche Schädigung des Tieres nach sich zieht. Die Erstattung kann nur insoweit erfolgen, als keine Leistung von einem anderen Versicherer verlangt werden kann (Subsidiarität Teil A 11.5).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ auf 5.000 Euro
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auf 10.000 Euro begrenzt.
12.1.34 Kosten für Einbruchsicherungen
Im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ ersetzen wir Ihnen einmalig die notwendigen Kosten bis maximal 1.000 Euro für zusätzliche oder verbesserte Einbruchsicherungen in Ihrer Wohnung.
Voraussetzung ist, dass
a) die Sicherungen nach einem erstattungspflichtigen Einbruch oder Einbruchsversuch in der Wohnung angebracht werden und
b) der ersatzpflichtige Schaden 25.000 Euro übersteigt.
12.1.35 Kosten eines Wasserstandsmelders nach einem Leitungswasserschaden
Haben Sie einen nach diesem Vertrag ersatzpflichtigen Leistungswasserschaden erlitten, ersetzen wir einmalig während der Vertragslaufzeit die Kosten für den Einbau eines Smart-Home-Wasserstandsmelders bis 250 Euro.
12.2 Entschädigungsgrenzen
Die versicherten Kosten sind bis zur Höchstentschädigungsgrenze versichert und darüber hinaus
a) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ bis zu 30.000 Euro und
b) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und Premium“ bis zur Versicherungssumme bzw. Höchstentschädigungsgrenze.
12.3 Serviceleistungen
12.3.1 Beratung zu verbesserten Einbruchsicherung
Wir organisieren im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ eine Beratung über eine verbesserte Einbruchsicherung. Die Kosten der Beratung übernehmen wir nur für den Fall, dass wir diese auch vermittelt haben. Die Kosten der Einbruchsicherung werden nur gemäß 12.1.34 übernommen.
12.3.2 Unsere Serviceleistungen erbringen wir, solange Ihr ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ besteht und wir unser ServiceAngebot aufrechterhalten. Wir können auch ohne vorherige Information diese Serviceleistung generell oder teilweise einstellen oder inhaltlich ändern und Servicepartner wechseln. Ihren ARAG Haushalt-Schutz können Sie deswegen nicht vorzeitig kündigen. Eine gesonderte Kündigung der Serviceleistung ist nicht vorgesehen. Wir haften nicht für Umstände im Zusammenhang mit einer Nichtoder Schlechterfüllung der Serviceleistung. Für die Erbringung der Leistung an sich und deren Inhalt ist der jeweilige Servicepartner allein verantwortlich.
Dokumentversion: 2021.11