Bei der Hausratversicherung der ARAG legt der Tarif Glasbruch fest, welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind: Schäden durch Krieg und ähnliche Ereignisse sowie Schäden durch Kernenergie. Was genau darunter fällt und welche Ereignisse trotzdem mitversichert bleiben, erfahren Sie hier.
2.1 Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Mitversichert sind dagegen Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen.
2.2 Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Kernenergie
- nukleare Strahlung
- radioaktive Substanzen
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Für Schäden, die durch Krieg oder vergleichbare kriegerische Ereignisse sowie durch Kernenergie und radioaktive Strahlung entstehen, kommt die Versicherung nicht auf. Passiert dagegen etwas im Zusammenhang mit Inneren Unruhen, Streik oder Aussperrungen, besteht weiterhin Schutz.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg in der Hausratversicherung abgedeckt?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Sind Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen versichert?
Ja. Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen sind mitversichert.
Gilt der Schutz bei Schäden durch Kernenergie?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet „ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen"?
Das bedeutet, dass die genannten Ausschlüsse für Krieg und Kernenergie unabhängig davon gelten, ob weitere Ursachen am Schaden mitgewirkt haben.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11