In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Glasbruch folgendes für Ausschluss Krieg und Kernenergie:
2.1 Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Mitversichert sind dagegen Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen.
2.2 Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Dokumentversion: 2021.11
2.1 Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Mitversichert sind dagegen Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen.
2.2 Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Dokumentversion: 2021.11