Die ARAG Hausratversicherung übernimmt im Rahmen des Glasbruch-Schutzes zahlreiche Folgekosten eines Versicherungsfalls – von Notverglasungen über Entsorgung bis zu Kran- und Gerüstkosten. Auch der Austausch von Kochfeldern, Splitterschäden bis 250 Euro und die Erneuerung von Glasmotiven bis 5.000 Euro sind abgedeckt, mit klaren Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall.
4.1 Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für:
- a) das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
- b) das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten);
- c) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (zum Beispiel Kran- oder Gerüstkosten);
- d) die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen;
- e) das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (zum Beispiel Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.);
- f) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen;
- g) den Austausch von Glaskeramik- oder Induktionskochfeldern mit der Elektronik, soweit der Austausch des gesamten Feldes günstiger als der Austausch des Glases ist oder ein Totalschaden vorliegt;
- h) Schäden durch Glassplitter an Gebäudebestandteilen und Hausrat bis 250 Euro;
- i) Kosten für den Austausch von Fensterflügeln oder -rahmen oder Türblättern, soweit der Austausch der Glasscheibe allein technisch nicht mehr möglich ist;
- j) die Erneuerung von Glasmotiven (keramischer Sieb- oder Digitaldruck) bis 5.000 Euro.
4.2 Gesamtentschädigungsgrenze
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000 Euro begrenzt.
Für das Blindwerden von Isolierverglasung (1.1 c) beträgt die Höchstentschädigung 2.000 Euro je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine versicherte Sache durch einen Glasbruch beschädigt, deckt der Schutz nicht nur den reinen Scheibentausch ab. Auch begleitende Aufwendungen wie das provisorische Verschließen der Öffnung, das Entsorgen von Bruchmaterial, notwendige Kran- oder Gerüstarbeiten sowie das Wiederanbringen von störenden Anbauten können übernommen werden. Für bestimmte Positionen und insgesamt gelten dabei feste Obergrenzen je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Werden auch die Kosten für ein provisorisches Verschließen der Öffnung übernommen?
Ja. Versichert sind die notwendigen Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, etwa Notverschalungen oder Notverglasungen.
Bis zu welchem Betrag sind Schäden durch Glassplitter abgedeckt?
Schäden durch Glassplitter an Gebäudebestandteilen und Hausrat sind bis 250 Euro versichert.
Wie hoch ist die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000 Euro begrenzt.
Wird ein Kochfeld auch komplett ersetzt?
Der Austausch von Glaskeramik- oder Induktionskochfeldern mit der Elektronik ist versichert, soweit der Austausch des gesamten Feldes günstiger als der Austausch des Glases ist oder ein Totalschaden vorliegt.
Was gilt für das Blindwerden von Isolierverglasung?
Für das Blindwerden von Isolierverglasung beträgt die Höchstentschädigung 2.000 Euro je Versicherungsfall.