Bei der ARAG Hausratversicherung im Bereich Glasbruch erfahren Sie, wie die Entschädigung als Geldleistung berechnet wird: von Entsorgung, Wiederbeschaffung und Montage über Notverglasung bis hin zu Restwerten und den Regeln bei Unterversicherung nach Wohnfläche.
6.1 Geldleistung
a) Wir gewähren im Versicherungsfall eine Geldleistung.
b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen (siehe Nr. 3), deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden.
c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenorts (zum Beispiel Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (zum Beispiel Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (Nr. 3).
d) Wir ersetzen keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (zum Beispiel Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen.
e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind; das Gleiche gilt, soweit Sie Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
6.2 Notverglasung/Notverschalung
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) können von Ihnen in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
6.3 Kosten
a) Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Nr. 4) ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls.
b) Kürzungen nach Nr. 4.1 e) gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
6.4 Restwerte
Restwerte werden angerechnet.
6.5 Unterversicherung
Ist die im Antrag angegebene und im Versicherungsschein dokumentierte Wohnfläche geringer als die bei Eintritt des Versicherungsfalls vorhandene Wohnfläche (Unterversicherung), wird die Entschädigungsleistung im Verhältnis von der im Antrag angegebenen zu der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche gekürzt.
(Beispiel, wie die Entschädigung gekürzt wird: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der dem Vertrag zugrunde liegenden Wohnfläche dividiert durch die tatsächliche Wohnfläche)
Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (Nr. 3) gilt die Kürzung entsprechend.
Als Wohnfläche gilt:
- die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume und Arbeitszimmer. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen, Keller, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden,
- oder die Mietfläche (m²) aus dem gültigen Mietvertrag für die versicherte Wohnung,
- oder die Quadratmeterangaben aus den Bauunterlagen (Bauaufmaß) für die versicherte Wohnung.
Was bedeutet das konkret?
Im Glasbruch-Schadenfall zahlt die ARAG kein neues Glas als Sachleistung aus, sondern erstattet die Kosten in Geld. Dazu gehören das Entsorgen der beschädigten Sachen, das Wiederbeschaffen in gleicher Art und Güte, die Lieferung sowie der Einbau in ortsüblicher Höhe. Zusätzliche Aufwendungen wie Gerüste oder Kräne werden nur ersetzt, wenn dies vereinbart wurde. Ein vorläufiges Verschließen der Öffnung können Sie in Auftrag geben. Ist Ihre Wohnung größer als im Vertrag angegeben, kann die Entschädigung anteilig gekürzt werden.
Häufige Fragen
Was umfasst die Geldleistung im Glasbruchfall?
Ersetzt werden die Aufwendungen für die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe.
Werden Kosten für Gerüste oder Kräne übernommen?
Besondere Aufwendungen zum Erreichen des Schadenorts (zum Beispiel Gerüste, Kräne) oder im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe werden nur ersetzt, soweit dies vereinbart wurde und in vereinbarter Höhe.
Kann ich eine Notverglasung selbst beauftragen?
Ja. Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) können Sie in Auftrag geben und als notwendige versicherte Kosten geltend machen.
Wann wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Das Gleiche gilt, soweit Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
Was passiert bei Unterversicherung?
Ist die im Antrag angegebene und im Versicherungsschein dokumentierte Wohnfläche geringer als die bei Eintritt des Versicherungsfalls vorhandene Wohnfläche, wird die Entschädigungsleistung im Verhältnis der im Antrag angegebenen zur tatsächlich vorhandenen Wohnfläche gekürzt.