In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherungen:
1.1. Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
1.2. Aufhebung des später geschlossenen Vertrags
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
1.3 Fristen für die Aufhebung, Wirksamkeit der Aufhebung
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
1.4 Subsidiarität
Ist nach den Bestimmungen des Vertrages Subsidiarität vereinbart, bedeutet das, dass Sie nur dann eine Entschädigung verlangen können soweit Sie Leistung nicht aus einem anderen, auch bei einer anderen Gesellschaft bestehenden Versicherungsvertrag beanspruchen können oder einen solchen grundsätzlich bestehenden Anspruch schuldhaft verwirkt haben.
Dokumentversion: 2021.11
1.1. Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
1.2. Aufhebung des später geschlossenen Vertrags
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
1.3 Fristen für die Aufhebung, Wirksamkeit der Aufhebung
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
1.4 Subsidiarität
Ist nach den Bestimmungen des Vertrages Subsidiarität vereinbart, bedeutet das, dass Sie nur dann eine Entschädigung verlangen können soweit Sie Leistung nicht aus einem anderen, auch bei einer anderen Gesellschaft bestehenden Versicherungsvertrag beanspruchen können oder einen solchen grundsätzlich bestehenden Anspruch schuldhaft verwirkt haben.
Dokumentversion: 2021.11