In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Schadensersatzrechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung:
Zur Durchsetzung der Leistungsvoraussetzung für die Forderungsausfalldeckung (rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht (siehe 2.1), ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ der Schadensersatz-Rechtsschutz zur Ausfalldeckung mitversichert.
Dokumentversion: 2021.11
Zur Durchsetzung der Leistungsvoraussetzung für die Forderungsausfalldeckung (rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht (siehe 2.1), ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ der Schadensersatz-Rechtsschutz zur Ausfalldeckung mitversichert.
Dokumentversion: 2021.11