In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für ARAG Online-Rechts-Service:
Wir stellen Ihnen einen schnellen und einfachen Zugang über unser Internetportal für rechtliche Beratungen (Rat oder Auskunft) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung.
Die Angelegenheit muss aufgrund eines einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Akteneinsicht und umfassende Rückfragen zur Onlineberatung geeignet sein.
Wir übernehmen je Beratungsleistung (Rat oder Auskunft) die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts gemäß § 5 Absatz 1 a) ARB 2021 (siehe Auszug).
Dokumentversion: 2021.11
Wir stellen Ihnen einen schnellen und einfachen Zugang über unser Internetportal für rechtliche Beratungen (Rat oder Auskunft) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung.
Die Angelegenheit muss aufgrund eines einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Akteneinsicht und umfassende Rückfragen zur Onlineberatung geeignet sein.
Wir übernehmen je Beratungsleistung (Rat oder Auskunft) die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts gemäß § 5 Absatz 1 a) ARB 2021 (siehe Auszug).
Dokumentversion: 2021.11