In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Kostenschutz für Übergabeprotokolle bei Wohnungswechsel:
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ vermitteln wir Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung eines Übergabeprotokolls bei einem Wohnungswechsel in Deutschland. Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt nicht. (Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Vermieter das Übergabeprotokoll.)
Für die Tätigkeit des Dienstleisters sind wir nicht verantwortlich. Die Kostenerstattung ist auf zwei Protokolle pro Jahr begrenzt.
Dokumentversion: 2021.11
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ vermitteln wir Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung eines Übergabeprotokolls bei einem Wohnungswechsel in Deutschland. Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt nicht. (Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Vermieter das Übergabeprotokoll.)
Für die Tätigkeit des Dienstleisters sind wir nicht verantwortlich. Die Kostenerstattung ist auf zwei Protokolle pro Jahr begrenzt.
Dokumentversion: 2021.11