In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor ausländischen Gerichten sorgt die ARAG SE auch für:
• die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kosten;
• die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.
Sie können die Übernahme der von der ARAG SE zu tragenden Kosten verlangen, sobald Sie nachweisen, dass Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind oder diese Verpflichtung bereits erfüllt haben.
Die von Ihnen in fremder Währung aufgewandten Kosten werden Ihnen in Euro zum Wechselkurs des Tages erstattet, an dem diese Kosten von Ihnen gezahlt wurden.
Dokumentversion: 2021.11
• die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kosten;
• die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.
Sie können die Übernahme der von der ARAG SE zu tragenden Kosten verlangen, sobald Sie nachweisen, dass Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind oder diese Verpflichtung bereits erfüllt haben.
Die von Ihnen in fremder Währung aufgewandten Kosten werden Ihnen in Euro zum Wechselkurs des Tages erstattet, an dem diese Kosten von Ihnen gezahlt wurden.
Dokumentversion: 2021.11