In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen und dem Arbeitskreis:
„Beratungsprozesse“
8.1 Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Unsere Versicherungsbedingungen entsprechen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz und die Leistungsinhalte mindestens dem vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V. (GDV www.gdv.de) empfohlenen aktuellen Stand der Bedingungen.
8.2 Leistungsgarantie gegenüber dem „Arbeitskreis Beratungsprozesse“
Unsere Versicherungsbedingungen erfüllen die vom „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ (www.beratungsprozesse.de) nach aktuellem Stand empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen sowie zu versichernde Schadensersatzansprüche.
8.3 Anpassung des Versicherungsschutzes
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz und die Leistungsinhalte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Ihrem Nachteil von den oben genannten Musterbedingungen des GDV oder den vom „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen sowie zu versichernden Schadensersatzansprüchen ab, werden wir uns nicht darauf berufen und bei der Schadenregulierung die für Sie günstigeren Bedingungen anwenden.
Dokumentversion: 2021.11
„Beratungsprozesse“
8.1 Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Unsere Versicherungsbedingungen entsprechen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz und die Leistungsinhalte mindestens dem vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V. (GDV www.gdv.de) empfohlenen aktuellen Stand der Bedingungen.
8.2 Leistungsgarantie gegenüber dem „Arbeitskreis Beratungsprozesse“
Unsere Versicherungsbedingungen erfüllen die vom „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ (www.beratungsprozesse.de) nach aktuellem Stand empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen sowie zu versichernde Schadensersatzansprüche.
8.3 Anpassung des Versicherungsschutzes
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz und die Leistungsinhalte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Ihrem Nachteil von den oben genannten Musterbedingungen des GDV oder den vom „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen sowie zu versichernden Schadensersatzansprüchen ab, werden wir uns nicht darauf berufen und bei der Schadenregulierung die für Sie günstigeren Bedingungen anwenden.
Dokumentversion: 2021.11