In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner:
Mitversichert ist Ihr Ehepartner oder Ihr nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragener Lebenspartner.
Dokumentversion: 2021.11
Mitversichert ist Ihr Ehepartner oder Ihr nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragener Lebenspartner.
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