In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Im Haushalt beschäftigte oder vorübergehend im Haushalt lebende Personen und Besucher:
6.1 Mitversichert sind alle Personen, die in Ihrem Haushalt beschäftigt sind. Versicherungsschutz besteht aber nur für
Schäden, die diese Personen aufgrund dieser Haushaltstätigkeit Dritten zufügen. Das Gleiche gilt für Personen, die auf-
grund eines Arbeitsvertrags oder aus Gefälligkeit Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in
Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
6.2 Mitversichert sind weiterhin alle Personen, die vorübergehend, nicht länger als ein Jahr, in Ihrem Familienverbund
eingegliedert sind (zum Beispiel Austauschschüler, Au-pair), sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
6.3 Fremde Kinder, die in Ihrem Haushalt zu Besuch sind und für welche Sie oder eine der anderen mitversicherten Perso-
nen die Aufsichtspflicht übernommen haben. Der Versicherungsschutz gilt nur soweit nicht Deckung über einen ande-
ren Vertrag besteht (Subsidiarität A4-1.4).
Dokumentversion: 2021.11
6.1 Mitversichert sind alle Personen, die in Ihrem Haushalt beschäftigt sind. Versicherungsschutz besteht aber nur für
Schäden, die diese Personen aufgrund dieser Haushaltstätigkeit Dritten zufügen. Das Gleiche gilt für Personen, die auf-
grund eines Arbeitsvertrags oder aus Gefälligkeit Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in
Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
6.2 Mitversichert sind weiterhin alle Personen, die vorübergehend, nicht länger als ein Jahr, in Ihrem Familienverbund
eingegliedert sind (zum Beispiel Austauschschüler, Au-pair), sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
6.3 Fremde Kinder, die in Ihrem Haushalt zu Besuch sind und für welche Sie oder eine der anderen mitversicherten Perso-
nen die Aufsichtspflicht übernommen haben. Der Versicherungsschutz gilt nur soweit nicht Deckung über einen ande-
ren Vertrag besteht (Subsidiarität A4-1.4).
Dokumentversion: 2021.11