In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Schadensersatzansprüche von Dritten gegenüber Personen, die Ihnen oder den mitversicherten Personen in einer:
Notfallsituation Hilfe geleistet haben.
Mitversichert sind Schadensersatzansprüche von Dritten aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht gegenüber Personen,
die Ihnen oder einer über diesen Vertrag mitversicherten Person in einer Notfallsituation freiwillig Hilfe geleistet ha-
ben. Versichert sind Schadensersatzansprüche, die sich aus dieser Hilfeleistung ergeben.
Dokumentversion: 2021.11
Notfallsituation Hilfe geleistet haben.
Mitversichert sind Schadensersatzansprüche von Dritten aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht gegenüber Personen,
die Ihnen oder einer über diesen Vertrag mitversicherten Person in einer Notfallsituation freiwillig Hilfe geleistet ha-
ben. Versichert sind Schadensersatzansprüche, die sich aus dieser Hilfeleistung ergeben.
Dokumentversion: 2021.11