In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Versicherungsfall , Schadenereignis:
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetre-
tenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sachoder einen sich daraus ergebenden Vermö-
gensschaden zur Folge hatte, von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In-
halts auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeit-
punkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Dokumentversion: 2021.11
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetre-
tenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sachoder einen sich daraus ergebenden Vermö-
gensschaden zur Folge hatte, von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In-
halts auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeit-
punkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Dokumentversion: 2021.11