In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Recht zur Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente:
Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu
fordern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Dokumentversion: 2021.11
Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu
fordern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Dokumentversion: 2021.11