In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Mietsachschäden am Inventar von Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen im Inund Ausland:
Versichert sind in dem ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden an vorübergehend bis zu drei Monaten (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im Inund Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen), Wohnungen, Häusern und ähnlichen Unterkünften sowie deren Einrichtung.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert sind in dem ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden an vorübergehend bis zu drei Monaten (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im Inund Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen), Wohnungen, Häusern und ähnlichen Unterkünften sowie deren Einrichtung.
Dokumentversion: 2021.11