In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Waffen und Munition:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem zulässigen Gebrauch von
• Hieb-, Stoßund Schusswaffen sowie Munition und Geschossen,
• zugelassenen Feuerwerkskörpern (Kleinfeuerwerk der Klasse II; Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Besitz und der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem zulässigen Gebrauch von
• Hieb-, Stoßund Schusswaffen sowie Munition und Geschossen,
• zugelassenen Feuerwerkskörpern (Kleinfeuerwerk der Klasse II; Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Besitz und der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Dokumentversion: 2021.11