In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Gebrauch von Wasserfahrzeugen:
12.1 Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen verursacht werden:
• eigene und fremde Wassersportfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfsoder Außenbordmotoren) oder Treibsätze,
• eigene und fremde Windsurfbretter,
• fremde Segeloder Motorboote, sofern keine behördliche Fahrerlaubnis notwendig ist,
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ zusätzlich eigene Segelboote bis 25 m² Segelfläche bzw. eigene Motorboote, soweit keine behördliche Fahrerlaubnis erforderlich ist.
12.2 Versichert sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
Dokumentversion: 2021.11
12.1 Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen verursacht werden:
• eigene und fremde Wassersportfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfsoder Außenbordmotoren) oder Treibsätze,
• eigene und fremde Windsurfbretter,
• fremde Segeloder Motorboote, sofern keine behördliche Fahrerlaubnis notwendig ist,
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ zusätzlich eigene Segelboote bis 25 m² Segelfläche bzw. eigene Motorboote, soweit keine behördliche Fahrerlaubnis erforderlich ist.
12.2 Versichert sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
Dokumentversion: 2021.11